Auslandspraktikum

FAQ

1. Was ist ein Auslandsaufenthalt?

Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist festgelegt, dass bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit im Ausland absolviert werden kann. Ob individuell organisierte Auslandspraktika, spezielle Weiterbildungsprogramme, Gruppenaustausche oder die Durchführung ganzer Ausbildungsabschnitte in ausländischen Betrieben – es gibt viele Möglichkeiten. Ohne Zustimmung des Ausbildungsbetriebs ist ein Auslandsaufenthalt jedoch nicht möglich.

2. Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt?

Ein Auslandspraktikum ist jederzeit möglich, empfohlen wird der Zeitpunkt nach der Zwischenprüfung. Die Mindestdauer für aus europäischen Mitteln geförderte Aufenthalte beträgt zwei Wochen.

3. Was sind die Ziele eines Auslandsaufenthalts und welche Inhalte werden vermittelt?

Neben dem Ausbau von Fremdsprachkenntnissen und interkulturellen Kompetenzen erwerben "mobile" Auszubildende zusätzliche Fachkenntnisse, Informationen über einen ausländischen Markt und seine Unternehmenskultur. Der Aufenthalt im Ausland muss dem individuellen Ausbildungsziel dienen. Insbesondere bei längeren Aufenthalten sollten die im Ausland vermittelten Inhalte im Wesentlichen dem entsprechen, was auch Gegenstand der deutschen Ausbildung ist.

4. Was ist mit der Berufsschule?

Auszubildende müssen für die Zeit des Auslandsaufenthalts bei ihrer Berufsschule eine Befreiung von der Berufsschulpflicht beantragen. Während der Zeit im Ausland müssen sie keine vergleichbare Berufsschule besuchen, sie können die Zeit ausschließlich im Praktikumsbetrieb verbringen. Der versäumte Schulstoff muss jedoch selbstständig nachgearbeitet werden.

5. In welchen Ländern kann ein Auslandsaufenthalt durchgeführt werden?

Grundsätzlich ist ein Auslandsaufenthalt weltweit möglich. Bestimmte Förderprogramme, beispielsweise das europäische Programm "Erasmus+", gelten allerdings nur für Mitgliedsländer der EU sowie den Europäischen Wirtschaftsraum.

6. Wie gut muss man die Landessprache beherrschen?

Grundkenntnisse der jeweiligen Landessprache sind immer von Vorteil. Für eine erfolgreiche Mitarbeit im ausländischen Betrieb reicht im Regelfall das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) aus. Dies kann jedoch nach Branche variieren. Gute Kenntnisse der Brückensprache Englisch sind immer hilfreich.

7. Wie findet man einen Partner im Ausland?

Am zeitaufwendigsten bei der Organisation eines Auslandsaufenthalts ist die Suche nach einem zuverlässigen Partner im Ausland, meist ein Unternehmen, das den Auszubildenden aufnimmt und betreut. Tochtergesellschaften im Ausland, private Kontakte zu ausländischen Unternehmen, die Auslandshandelskammern (AHKs), Branchenverbände, Städtepartnerschaften, deutsch-ausländische Unternehmensverbände, die EURES-Agenturen und die zuständigen Kammern können bei der Suche nach einem betrieblichen Partner im Ausland weiterhelfen.

8. Was muss vertraglich mit wem geregelt werden?

Ein Auslandsaufenthalt kann nur in Abstimmung zwischen Betrieb und Auszubildendem erfolgen und sollte im Ausbildungsvertrag aufgenommen werden. Das kann schon zu Anfang der Ausbildung, aber auch erst später vereinbart werden. Gerade bei längeren Aufenthalten ist außerdem der Abschluss eines Vertrags mit dem aufnehmenden Betrieb im Ausland ratsam. Darin sollte festgehalten werden, welche Inhalte den Azubis im aufnehmenden Betrieb vermittelt werden oder wer welche Kosten trägt.

9. Wer trägt die Kosten?

Der Ausbildungsvertrag wird während der Zeit im Ausland nicht ausgesetzt. Die Ausbildungsvergütung wird weiter gezahlt – auch wenn der Azubi gar nicht im eigenen Betrieb arbeitet. Es ist möglich, mit dem aufnehmenden Betrieb eine Beteiligung an der Ausbildungsvergütung zu vereinbaren. Mit den Azubis kann im gegenseitigen Einvernehmen die Übernahme eines Eigenanteils vereinbart werden. Finanzielle Unterstützung für Auslandsaufenthalte, wie beispielsweise einen Zuschuss zu Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung, bieten die verschiedenen nationalen und europäischen Förderprogramme. Diese decken im Regelfall circa 80 Prozent der entstehenden Kosten ab.

10. Was muss bei einem Auslandsaufenthalt mit der Kammer geklärt werden?

Die Kammer muss im Vorfeld über den Auslandsaufenthalt informiert werden. Wer länger als acht Wochen im Ausland bleiben will, muss mit der Kammer einen Plan abstimmen, in dem unter anderem Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die Ausbildungsinhalte beschrieben werden.

11. Wie sieht der Versicherungsschutz im Ausland aus?

Wer während seiner Ausbildung ins europäische Ausland geht, ist weiterhin über den Ausbildungsbetrieb sozialversichert. Zusätzlich sollten "mobile" Azubis prüfen, ob Zusatzversicherungen, beispielsweise für einen Krankenrücktransport oder den Freizeitbereich, notwendig sind.

12. Welche anderen Dokumente werden benötigt?

Innerhalb der EU wird von EU-Bürgern für ein Praktikum im Rahmen der Ausbildung keine Arbeitserlaubnis verlangt. Gegebenenfalls benötigt man allerdings eine Aufenthaltsgenehmigung. Das klärt man am besten mit der Botschaft oder einem Konsulat des Ziellandes.