Ausbildung

Einigungsverhandlung

Bei der IHK Aachen besteht gemäß § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) ein Schlichtungsausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten aus bestehenden und bei der IHK eingetragenen Berufsausbildungsverhältnissen.
Deshalb ist vor Anrufung des Arbeitsgerichtes die Durchführung einer Einigungsverhandlung zwingend erforderlich. Der Schlichtungsausschuss ist mit einem Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter besetzt. Die Durchführung des Verfahrens ist kostenlos.
Der Antrag auf Einigungsverhandlung ist schriftlich zu stellen. Er kann sowohl vom Auszubildenden als auch vom Ausbildungsbetrieb eingereicht werden. Eine kurze Schilderung der strittigen Punkte sowie die Beifügung entsprechender Unterlagen wie zum Beispiel Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben, wenn vorhanden. Der Antrag muss vom Antragssteller/-stellerin unterschrieben sein.