Azubis finden und binden

Teilzeitausbildung: Chance für Azubis und Betriebe

Die durch die BBiG-Novelle 2005 erstmals gesetzlich geschaffene Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung wird nun durch eine eigene Vorschrift mit erleichterten Voraussetzungen gestärkt. Durch diese Gesetzesänderungen soll die Teilzeitberufsausbildung für einen größeren Personenkreis geöffnet und zugleich attraktiver ausgestaltet werden.
Die Neuregelung öffnet die Teilzeitausbildung damit auch für Personen, die nicht die bisher anerkannten Gründe wie Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen vorweisen können.
Eine inhaltlich mit der Vollzeitausbildung vergleichbare Ausbildung wird durch die entsprechend verlängerte Ausbildungsdauer gewährleistet.

Zeitmodelle

  • Die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit muss individualvertraglich zwischen den Parteien vereinbart werden. Die Berufsausbildung in Teilzeit kann auch nach Ausbildungsbeginn durch Vertragsänderung vereinbart werden. Es besteht kein einseitiger Anspruch des Auszubildenden auf eine Teilzeitausbildung. Eine Änderung der individuellen Vereinbarung ist jederzeit möglich.
  • Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent betragen (§ 7a Abs.1 S.3 BBiG). 
  • Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend höchstens jedoch bis zum Einfachhalben der Dauer, die in der Ausbildungsordnung für die betreffende Berufsausbildung in Vollzeit festgelegt ist (§ 7a Abs. 2 BBiG).

Vergütung

Die Ausbildungsvergütung kann anteilig gekürzt werden. In der Regel reduziert sich die Ausbildungsvergütung entsprechend der vereinbarten Ausbildungszeit.

Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch wird im Verhältnis zu den wöchentlichen Arbeitstagen berechnet. Beispiel:
Urlaubstage für Vollzeitkräfte (5 Arbeitstage/Woche): 25 pro Jahr
Urlaubstage für Teilzeitkräfte (3 Arbeitstage/Woche): 15 pro Jahr
Ist nur die tägliche Ausbildungszeit verkürzt (zum Beispiel 6 statt 8 Stunden), aber der/die Auszubildende ist an 5 Tagen in der Woche im Betrieb bzw. Berufsschule, bleibt der Urlaubsanspruch von 25 Tagen bestehen.

Berufsschulunterricht

Da eine Verkürzung der Berufsschulzeit in der Regel nicht möglich ist, muss der Unterricht im Vollzeit besucht werden.
Eine Ausbildung in Teilzeit umfasst sowohl für den Auszubildenden als auch für den Betrieb viele Überlegungen, die dann in die individuellen vertraglichen Vereinbarungen münden. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir informieren und beraten Sie gerne!

Vorteile für Betrieb und Auszubildende

Vorteile für Betriebe

  • Motivierte und verantwortungsbewusste Auszubildende:
    Viele Betriebe stellen fest, dass Teilzeitauszubildende aufgrund ihrer Lebenssituation motivierter, zuverlässiger und besser organisiert sind. Sie übernehmen bereits Verantwortung im familiären Umfeld und müssen ihren Alltag anders strukturieren.
  • Flexibilität:
    Ihre Auszubildenden können - passend zu den Betriebsabläufen - flexibel eingesetzt werden, gerade wenn in Kleinbetrieben das Arbeitsaufkommen keine Vollzeitstelle erfordert. Die Arbeitszeit stimmen Sie in jedem Fall individuell mit der/dem Auszubildenden ab.
  • Geringere finanzielle Belastung:
    Die monatliche Ausbildungsvergütung kann entsprechend der Stundenreduzierung verringert werden.
  • Keine höheren Fehlzeiten:
    Unternehmensbefragungen haben ergeben, dass Teilzeitauszubildende im Durchschnitt nicht häufiger fehlen als Vollzeitauszubildende.
  • Familienfreundlichkeit:
    Ein deutlicher Standortfaktor ist Familienfreundlichkeit. Diese kann werbewirksam eingesetzt werden (positive Wirkung auf Kunden, Mitarbeiter und Bewerber).
  • Erhöhung des Ausbildungspotenzials:
    Die Einrichtung von Teilzeitausbildungsstellen erhöht das Ausbildungspotenzial.
  • Fachkräftegewinnung:
    Ein Zuwachs an gut ausgebildeten Fachkräften stärkt die regionale Wirtschaft und wirkt dem Fachkräftemangel entgegen.

Vorteile für Auszubildende

  • Vereinbarkeit Familie-Beruf:
    In Teilzeitausbildung können familiäre Verpflichtungen/Kinderbetreuung und Arbeit besser vereinbart werden.
  • Chance zur Erstausbildung:
    Auszubildende erhalten durch Teilzeitausbildung die Chance, trotz Kind/ern oder hilfebedürftigen Angehörigen eine berufliche Erstausbildung zu absolvieren bzw. abzuschließen.
  • Sicherung des Lebensunterhaltes und Selbstverantwortung:
    Auszubildende erhalten durch Teilzeitausbildung die Chance, langfristig mit abgeschlossener Berufsausbildung den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Während der Berufsausbildung gibt es diverse staatliche Zuschüsse und Fördermöglichkeiten zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
  • Schneller Berufseinstieg:
    Familienbedingte Unterbrechungszeiten der Ausbildung erschweren den Einstieg in den Arbeitsmarkt, die Teilzeitausbildung ermöglicht den schnelleren Berufseinstieg.