Anmeldung zur Gefahrgutfahrerprüfung

Bitte beachten Sie:

Online-Anmeldung

Der Link zur Online-Anmeldung befindet sich am Ende des Textes.
Es muss für jede Prüfung separat eine eigenständige Anmeldung gemacht werden!
Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmer vorher die Prüfung für den Basiskurs bestanden hat. Beide Prüfungen können jedoch hintereinander in einem separaten Durchgang am Prüfungstag absolviert werden.

E-Mail-Adresse

Bitte nutzen Sie keine allgemeinen E-Mail-Adressen (z. B. info@firma.de), sondern eine gültige, persönliche E-Mail-Adresse.

Registrierung im Prüfungsportal

Für diese Prüfung ist eine Registrierung im Prüfungsportal erforderlich.

Wohnanschrift

Geben Sie Ihre private Wohnanschrift an, wie sie in Ihrem Ausweisdokument vermerkt ist. Eine Firmenanschrift ist nicht zulässig.

Prüfungstermin & Teilnahmebedingungen

Die Anmeldung zu einem Prüfungstermin ist erst verbindlich, wenn Sie eine Anmeldebestätigung der IHK erhalten haben.
  • Gebührenbescheid und Einladung: Diese werden ca. 6 Tage vor der Prüfung per E-Mail an Sie gesendet.
  • Teilnahme nur mit gültigem Identitätsnachweis:
    • Personalausweis
    • Reisepass
    • Aufenthaltstitel
Der Prüfling darf nur an der Prüfung teilnehmen, wenn er die Schulung bei einem anerkannten Schulungsveranstalter der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim vollständig ohne Fehlzeiten besucht hat und die Schulungsbescheinigung vom Veranstalter im Original sowie den Fotobogen mit biometrischem Passbild am Prüfungstag vorgelegt und abgegeben hat. Ohne diese ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich. Die Prüfungsgebühr muss trotzdem bezahlt werden. Der Fotobogen wird bei der Schulung vom Veranstalter ausgegeben. Für die Aufbaukurs-Prüfung muss vorher die Basiskurs-Prüfung bestanden sein. Beide Prüfungen können am selben Tag nacheinander in einem separaten Durchgang abgelegt werden.

Rücktritt von der Prüfung

Sollten Sie an der Teilnahme gehindert sein, bestätigen Sie Ihren Rücktritt im Prüfungsportal mit der Schaltfläche „Rücktritt von der Anmeldung“ unter „Meine Termine“ (Prüfung aufklappen).
Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldeschluss können 50 % der fälligen Gebühr zurückerstattet werden. Bei Rücktritt am Tag der Prüfung bzw. nach der Prüfung oder Nichterscheinen erfolgt keine Minderung der fälligen Gebühr. Dies gilt auch bei Vorlage einer Krankmeldung.

Nachteilsausgleich

Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss bereits mit der Prüfungsanmeldung gestellt werden. Es muss bewiesen werden, dass ein Anspruch auf Nachteilsausgleich vorliegt.
Dazu muss ein Attest eingereicht werden, aus dem hervorgeht, welche nachteilsausgleichende Maßnahmen aus ärztlicher Sicht empfohlen werden.
Wichtig: Bitte laden Sie das Dokument direkt bei der Anmeldung hoch. Nachträgliche Anträge auf Nachteilsausgleich sind nicht möglich.