Anmeldung zur Bewachungsunterrichtung
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
Online-Anmeldung
Der Link zur Online-Anmeldung befindet sich am Ende des Textes.
E-Mail-Adresse
Bitte nutzen Sie keine allgemeinen E-Mail-Adressen (z. B. info@firma.de), sondern eine gültige, persönliche E-Mail-Adresse.
Registrierung im Prüfungsportal
Für diese Unterrichtung ist eine Registrierung im Prüfungsportal erforderlich.
Wohnanschrift
Geben Sie Ihre private Wohnanschrift an, wie sie in Ihrem Ausweisdokument vermerkt ist. Eine Firmenanschrift ist nicht zulässig.
Unterrichtungstermin & Teilnahmebedingungen
Die Anmeldung zu einem Unterrichtungstermin ist erst verbindlich, wenn Sie eine Anmeldebestätigung der IHK erhalten haben.
- Gebührenbescheid und Einladung: Diese werden ca. 10 Tage vor der Unterrichtung per E-Mail an Sie gesendet.
- Teilnahme nur mit gültigem Identitätsnachweis:
- Personalausweis
- Reisepass
- Aufenthaltstitel
Rücktritt von der Unterrichtung
Sollten Sie an der Teilnahme gehindert sein, bestätigen Sie Ihren Rücktritt im Prüfungsportal mit der Schaltfläche „Rücktritt von der Anmeldung“ unter „Meine Termine“ (Prüfung aufklappen).
Bei Rücktritt von der Unterrichtung nach Anmeldeschluss können 50 % der fälligen Gebühr zurückerstattet werden. Bei Rücktritt am ersten Tag der Unterrichtung bzw. nach der Unterrichtung oder Nichterscheinen erfolgt keine Minderung der fälligen Gebühr. Dies gilt auch bei Vorlage einer Krankmeldung.
Gebührenübernahmeerklärung
Bei Gebührenübernahme durch Arbeitgeber, Jobcenter, Arbeitsamt, etc. bitte die vollständig ausgefüllte Gebührenübernahmeerklärung hochladen.
Zum Formular
Zum Formular
Nachteilsausgleich
Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss bereits mit der Anmeldung zur Unterrichtung gestellt werden. Es muss bewiesen werden, dass ein Anspruch auf Nachteilsausgleich vorliegt.
Dazu muss ein Attest eingereicht werden, aus dem hervorgeht, welche nachteilsausgleichende Maßnahmen aus ärztlicher Sicht empfohlen werden.
Wichtig: Bitte laden Sie das Dokument direkt bei der Anmeldung hoch. Nachträgliche Anträge auf Nachteilsausgleich sind nicht möglich.