23.04.2024

Aussetzung von Zöllen auf Ukraine-Importe verlängert

Die EU hat beschlossen, die vorübergehende Aussetzung von Einfuhrzöllen auf Agrarprodukte aus der Ukraine bis zum 5. Juni 2025 zu verlängern. Damit sind Importe für alle Waren ukrainischen Ursprungs in die EU für ein weiteres Jahr zollfrei.
In den Trilogverhandlungen haben sich der Rat, das Europaparlament und die EU-Kommission am 08.04.2024 darauf geeinigt, die Einfuhrzölle und Quoten für ukrainische Agrarexporte in die EU für ein weiteres Jahr, bis zum 5. Juni 2025, auszusetzen. Sollte es aufgrund ukrainischer Einfuhren, z. B. von Weizen, zu erheblichen Störungen des EU-Marktes oder der Märkte eines oder mehrerer EU-Länder kommen, gewährleistet die Verordnung, dass die EU-Kommission rasch mit Gegenmaßnahmen reagieren kann. Im Rahmen der verstärkten Schutzmaßnahmen zum Schutz der EU-Landwirte kann eine Notbremse für besonders empfindliche Agrarerzeugnisse, nämlich Geflügel, Eier, Zucker, Hafer, Grütze, Mais und Honig, gezogen werden. Die Zölle können somit wieder eingeführt werden, wenn die Einfuhren dieser Produkte den Durchschnitt der in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 sowie in den Jahren 2022 und 2023 verzeichneten Einfuhrmengen übersteigen. Darüber hinaus verpflichtet sich die Kommission, ihre Überwachung der Einfuhren von Getreide, insbesondere Weizen, zu verstärken. Zur Verhandlungseinigung gelangen Sie hier.
Die Aussetzung der Einfuhrzölle für Agrarwaren aus der Ukraine war ursprünglich im Jahr 2022 beschlossen und bereits wiederholt verlängert worden.
Die Aussetzung ist für Industrieprodukte ukrainischen Ursprungs nicht relevant. Diese sind seit dem 01.01.2023 aufgrund des planmäßigen Zollabbaus im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine ohnehin von Einfuhrzöllen befreit.
 Quellen: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Europäische Kommission