Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Wettbewerbsfähige Strompreise

Anfang Mai 2023 legte das BMWK ein Arbeitspapier zum Industriestrompreis vor. Ende Juni veröffentlichte die DIHK ihren Vorschlag zur StromPartnerschaft. Beide Entwürfe sollen wettbewerbsfähige Strompreise für deutsche Unternehmen sichern.

Industriestrompreis

Das  Konzept „Wettbewerbsfähige Strompreise für die energieintensiven Unternehmen in Deutschland und Europa sicherstellen“ schlägt einen zweistufigen Industriepreis vor, der besonders die Bedürfnisse der energieintensiven Unternehmen berücksichtigen soll. Langfristig soll dies durch einen Transformationspreis geschehen, der preisgünstigen Strom aus erneuerbaren Energien für die Industrie bereitstellt.  Bis der Ausbau der erneuerbaren Energien soweit fortgeschritten ist, dass Auswirkungen in Form von deutlich niedrigeren Strompreisen spürbar werden, soll ein mittelfristiger Brückenstrompreis für energieintensive Unternehmen staatlich gefördert werden.

Transformationsstrompreis

Um das Ziel eines langfristigen Transformationspreises zu erreichen, muss der Ausbau der erneuerbaren Energien massiv vorangetrieben werden. Energieintensiven Unternehmen muss ein Zugang zu erneuerbaren Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen ermöglicht werden. Das Arbeitspapier schlägt dazu verschiedene Maßnahmen vor:
  • Kurzfristig mehr Flächen und schnellere Genehmigungen für Windenergie an Land
  • Kapitalkosten für Wind- und Solarenergieerzeugung reduzieren
  • Erneuerbarer Energiestrompreis mit zwei Säulen:
    Strom-CfDs für die Industrie
    Förderung von PPAs für die Industrie
  • EE-Strom nutzen statt abregeln
  • Senkung der Netzentgelte für EE-Belieferung an Industrie in räumlicher Nähe

Brückenstrompreis

Bis die vorgeschlagenen Maßnahmen wirken und die dauerhafte Versorgung der energieintensiven Unternehmen mit erneuerbarem Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen gewährleistet werden kann, sieht die Regierung einen sogenannten Brückenstrompreis von 6 Cent pro kWh für einen definierten Empfängerkreis vor. Bei der Ausgestaltung sollen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden:
  • Klare Begrenzung des Empfängerkreises und des Zeitraums
  • Erhalten von Sparanreizen
  • Transformationsverpflichtung, Tariftreue und Standortgarantie
  • Finanzierung aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds

StromPartnerschaft

Die DIHK hat vor dem Hintergrund der weiterhin anhaltenden energiepolitischen Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland das Konzept der StromPartnerschaft erarbeitet. Der Ansatz zielt nicht nur auf einzelne, besonders betroffene Unternehmen ab, sondern fokussiert eine Angebotsausweitung beim Strom als „einzig sicheren Weg zur Kostensenkung“. Das Konzept gliedert sich in drei Stufen:

1. Entlastungen bei Umlagen und Stromsteuer

In der ersten Stufe wird gefordert, dass der Staat zunächst auf Steuern verzichten sowie Umlagen und Entgelte auf Strom möglichst komplett in den Bundeshaushalt übernehmen oder stark senken solle.

2. Einführung einer StromPartnerschaft

StromPartnerschaften in der Wirtschaft – in Form von langfristigen Stromlieferverträgen zwischen Anlagenbetreibern erneuerbarer Energien und Stromverbrauchern aus der Wirtschaft (PPA oder Direktstromlieferverträge) – sollen gezielt gefördert werden.

3. Weitergehende für Entlastung für hochenergieintensive Unternehmen

Im dritten Schritt sollen hochenergieintensive Unternehmen, für die die genannten Maßnahmen nicht ausreichen, durch weitere Entlastungen unterstützt werden.

Effekte der StromPartnerschaft

PwC wurde damit beauftragt, die Effekte der StromPartnerschaft zu berechnen.
Im Ergebnis kann mit der StromPartnerschaft der PPA-Peis für Industrie und Gewerbe um maximal 3,7 ct/kWh gesenkt und das Stromangebot aus erneuerbaren Energien für die deutsche Wirtschaft um 74 TWh/Jahr ausgeweitet werden. Notwendig sind dafür zwei Anreize. Erstens ein Investitionszuschuss von 25 Prozent sowie eine Entlastung der Netzentgelte um 2 ct/kWh im Rahmen der StromPartnerschaft.
In Kombination führen beide Instrumente zu Preisen von Direktstromliefer­verträgen (PPAs) in Höhe von 4,4 Cent bei PV-Strom und 5,6 Cent bei Windstrom exklusive Steuern und Umlagen. Hinzu kommen noch die verbleibenden Netzentgelte.
Durch die Entlastung der Netzentgelte ergeben sich über einen Zeitraum von 15 Jahren Kosten von durchschnittlich 1,6 Mrd. Euro jährlich. Zwar wurde die Entlastung der Wirtschaft von zunehmend steigenden Netzentgelten in der aktuellen Diskussion zum Industriestrompreis immer auch genannt, damit einhergehende Kosten in vorliegenden Kalkulationen aber nicht berücksichtigt. Der Investitionszuschuss für neue Windkraft- und PV-Anlagen führt mit 1,3 Mrd. Euro pro Jahr zu geringen Kosten und würde zusätzlich Ausgaben der EEG-Förderung einsparen sowie Steuerannahmen anstoßen. Unter dem Strich dürfte die Belastung aus dem Bundeshaushalt daher bei deutlich unter 1 Mrd. Euro jährlich liegen, wenn man die Kosten für die Netzentgeltsenkung außen vorlässt.
Die Resultate zeigen, dass die StromPartnerschaft das Energieangebot ausweitet und die Beschaffungskosten für die Abnehmer deutlich reduziert. Der Ansatz ist dabei nicht auf einzelne Branchen beschränkt und geht mit geringen Kosten für den Bundeshaushalt einher. Die StromPartnerschaft bietet damit die Chance, der gesamten Wirtschaft eine wettbewerbsfähige Perspektive auf dem Weg der Transformation zu eröffnen. Auch Unternehmen, die nicht an der StromPartnerschaft teilnehmen, profitieren durch sinkende Marktpreise aufgrund des zusätzlichen Stromangebots.