Fortbildungsprüfungen

Zusatzqualifikation Naturkosthandel

Die Prüfung dient dem Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die Auszubildende zum/zur „Kaufmann/-frau im Einzelhandel“ über die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Inhalte hinaus erworben haben. Die Prüfung ist schriftlich in den Prüfungsbereichen „Ernährung und Gesundheit“ und „Ökologische Landwirtschaft“ und praktisch im Prüfungsbereich "Naturkostwarenkunde" durchzuführen.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung wird zugelassen,
  • wer eine Ausbildung als Kaufmann/-frau im Einzelhandel im Naturkostbereich gemäß Berufsbildungsgesetz abgeschlossen und der Zusatzqualifikation entsprechende Kenntnisse erworben hat oder
  • gemäß § 5 Abs. 2 Ziff. 5 BBiG in einem Ausbildungsverhältnis zum Kaufmann oder zur Kauffrau im Einzelhandel im Naturkostbereich steht und der Zusatzqualifikation entsprechende Kenntnisse erworben hat oder
  • eine Ausbildung als Kaufmann/-frau im Einzelhandel außerhalb des Naturkostbereichs gemäß Berufsbildungsgesetz abgeschlossen hat und eine mindestens zweijährige einschlägige Tätigkeit im Naturkostbereich nachweist.
Örtlich zuständig für die Zulassung zur Prüfung ist die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen für Prüfungsbewerber, die die Voraussetzungen für die Zulassung erfüllen und im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
a) in einem Ausbildungsverhältnis stehen oder
b) ihren Arbeits- oder Wohnort haben oder
c) an einer der Zusatzqualifikation entsprechenden Schulungsmaßnahme teilgenommen haben.

Informationen zur Prüfung

Die Anforderungen in den Prüfungsbereichen sind:
1. im Prüfungsbereich „Ernährung und Gesundheit“
  • 1.1 Problemfelder moderner Ernährung und Lebensmittelproduktion
  • 1.2 Lebensmittelqualität
  • 1.3 Ernährungsformen
  • 1.4 Ernährungslehre
  • 1.5 Allergien und Intoleranzen
2. im Prüfungsbereich „Ökologische Landwirtschaft“
  • 2.1 Entwicklung und Definition des ökologischen Anbaus
  • 2.2 Ökologischer Pflanzenbau
  • 2.3 Ökologische Tierwirtschaft
  • 2.4 Ökologische Wirtschaftsweisen und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Prüfung ist schriftlich in den Prüfungsbereichen „Ernährung und Gesundheit“ und „Ökologische Landwirtschaft“ und praktisch im Prüfungsbereich „Naturkostwarenkunde“ durchzuführen.
Im Prüfungsbereich „Naturkostwarenkunde“ soll der Prüfungsteilnehmer im Rahmen eines fallbezogenen Fachgesprächs anhand einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben zeigen, dass er betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung von ökologischen, ökonomischen und rechtlichen Zusammenhängen lösen kann und über entsprechende Kommunikationsfähigkeiten und Beratungskompetenz des Naturkosthandels verfügt. Das Prüfungsgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern. Dem Prüfungsteilnehmer ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten einzuräumen.

Anmeldung zur Prüfung

Schriftliche Prüfung Anmeldeschluss Mündliche Prüfung
12.02.2025
12.01.2025
(voraussichtlich)
Ende März 2025
11.02.2026
11.01.2026
(voraussichtlich)
Ende März 2026

Prüfungsgebühr


Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung ca. vier Wochen vor der Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

Prüfungsvorbereitung | Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Diese Liste enthält nur die uns bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.