Fortbildungsprüfungen

Gepr. Industriemeister/-in Pharmazie

Industriemeister/-innen der Fachrichtung Pharmazie übernehmen Entscheidungs-, Überwachungs- und Beratungsfunktionen auf den Ebenen chemisch-pharmazeutische Produktion, Mitarbeiterführung und Organisation. Innerhalb ihres Verantwortungsbereiches sind sie dafür zuständig, dass die gesetzten Produktionsziele nach Menge, Qualität, Termin und Wirtschaftlichkeit erfüllt werden.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Pharmazie“ und einer „Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Pharmazie“ nach § 1 Absatz 3 aufweisen.

Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (Ausbilderprüfung) ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile:
  1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen,
  2. Handlungsspezifische Qualifikationen.
Im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist in folgenden Prüfungsbereichen zu prüfen:
  1. Rechtsbewusstes Handeln,
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln,
  3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
  4. Zusammenarbeit im Betrieb.
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Tag 1:
Rechtbewusstes Handeln
8:30 bis 10:00 Uhr
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
10:30 bis 12:00 Uhr
Tag 2:
Betriebswirtschaftliches Handeln
8:30 bis 10:00 Uhr
Zusammenarbeit im Betrieb
10:30 bis 12:00 Uhr
Mündliche Ergänzungsprüfung:
Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehrerer ungenügender schriftlicher Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Prüfungsleistung zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die Handlungsbereiche
  1. Organisation, Führung und Kommunikation,
  2. Spezialisierungsgebiete.
Handlungsspezifische Qualifikationen
Tag 1:
1. Situationsaufgabe im Handlungsbereich „Pharmazeutische Fertigung und Verpackung“
8:30 bis 12:30 Uhr
Tag 2:
2. Situationsaufgabe im Handlungsbereich „Organisation, Führung und Kommunikation“
8:30 bis 10:30 Uhr
Handlungsbereich „Spezialisierungsgebiete“
11:00 bis 12:30 Uhr
Mündliche Ergänzungsprüfung:
Ist in der schriftlichen Situationsaufgabe eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht worden, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehrerer ungenügender schriftlicher Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht.

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen und im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ in den Situationsaufgaben I und II sowie in der schriftlichen Ausarbeitung jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Prüfungstermine

Folgende Prüfungstermine werden durch die IHK Nord Westfalen angeboten:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
2023
2024
14. und 15. März
12. und 13. März
10. und 11. Oktober
/
Handlungsspezifische Qualifikationen
2023
2024 2025
21. und 22. März
/
19. und 20. März
Ob die Prüfung zum gewünschten Zeitpunkt auch in Münster durchgeführt wird, steht zum aktuellen Zeitpunkt nicht fest. Wir empfehlen Ihnen frühzeitig (> 6 Monate vor dem Prüfungstermin) Kontakt mit uns aufzunehmen.
Sollte die Prüfung in Münster nicht angeboten werden, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung vor einer anderen IHK abzulegen. Eine Übersicht über die prüfenden IHKn finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.