Fortbildungsprüfungen

Gepr. Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen

Fachwirte und Fachwirtinnen im Gesundheits- und Sozialwesen übernehmen Leitungsfunktionen und Managementaufgaben in Einrichtungen und Organisationen des Gesundheits- und Sozialwesens. Hauptsächlich arbeiten sie bei Organisationen, Institutionen und Verbänden des Gesundheits- und Sozialwesens, in Einrichtungen wie Jugend- oder Altenwohnheimen sowie Pflegeheimen, bei ambulanten sozialen Diensten und sozialen Beratungsstellen oder in Krankenhäusern, Reha- und Kureinrichtungen und bei Krankentransport- und Rettungsdiensten. Außerdem sind Fachwirte und Fachwirtinnen im Gesundheits- und Sozialwesen in Gesundheitsämtern, bei Sozialversicherungsträgern oder im Versicherungsgewerbe tätig. 
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“ beziehungsweise „Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 536 KB) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Betriebswirt/-in erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 
  3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist. Die Verordnung verlangt, dass die Berufspraxis in den in Frage kommenden Organisationen wesentliche Bezüge zu den Tätigkeiten des § 1 Absatz 2 (Profil) der Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB) hat. Das heißt beispielsweise im Einzelnen:
  1. Planen, Organisieren, Steuern, Überwachen und Optimieren betrieblicher Prozesse
  2. Beschaffen, Führen und Entwickeln von Personal sowie Qualifizierung der Mitarbeiter durch Aus- und Weiterbildung
  3. Lenken der Kommunikationsprozesse und Gestalten von internen sowie externen Schnittstellen
  4. Erfassen von Leistungserstellungsprozessen, Ermitteln, Interpretieren und Beurteilen von steuerungsrelevanten Daten sowie Einsetzen von Steuerungsinstrumenten
  5. Entwickeln und Ausgestalten von Unternehmenszielen und -strategien, Vorbereiten und Umsetzen unternehmerischer Entscheidungen
  6. Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten
  7. Steuern und Optimieren von Qualitätsmanagementprozessen
  8. Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten
  9. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben. 

Informationen zur Prüfung

Die schriftliche Prüfung wird in den unten genannten Handlungsbereichen auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt, wobei insgesamt alle sechs Handlungsbereiche thematisiert werden. Die Prüfung bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
  1. Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse,
  2. Steuern von Qualitätsmanagementprozessen,
  3. Gestalten von Schnittstellen und Projekten,
  4. Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen,
  5. Führen und Entwickeln von Personal,
  6. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.
Betriebliche
Situationsbeschreibung
Uhrzeit
Betriebliche Situationsbeschreibung;
abgeleitete Aufgabenstellung 1
8:30 - 13:30 Uhr
Betriebliche Situationsbeschreibung;
abgeleitete Aufgabenstellung 2
8:30 - 13:30 Uhr
Die Punktebewertung für das Ergebnis der schriftlichen Prüfungsleistung ist gleichgewichtig aus den beiden schriftlichen Teilergebnissen zu bilden. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht möglich.

Informationen zur mündlichen Prüfung

Die mündliche Prüfung ist nur durchzuführen, wenn in den schriftlichen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Die mündliche Prüfung gliedert sich in Präsentation und Fachgespräch.

Das Thema der Präsentation wird vom Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin selbst formuliert und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung über das Online-Portal hochgeladen. Der Teilnehmer erhält keine Bestätigung über die Eignung des gewählten Themas. Es wird auch nicht vorab bewertet. Es ist eine gewollte Anforderung der Prüfung, dass die qualitative und quantitative Verantwortung bei der zu prüfenden Person liegt.
Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Wer die Prüfung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.