Nachweis für handelspolitischen Ursprung
(Langzeit-)Erklärung-IHK
Bei der (Langzeit-)Erklärung IHK (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 993 KB) für den nichtpräferenziellen Ursprung handelt es sich um eine zusätzliche Möglichkeit, den nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware nachzuweisen. Die Erklärung kann auch als Vorpapier verwendet werden, wenn zum Beispiel ein Ursprungszeugnis bei der IHK beantragt werden soll.
Die Erklärung kann von Unternehmen sowohl als Einzelerklärung als auch als Langzeiterklärung abgegeben werden.
Erklärung-IHK für Ursprungserzeugnisse der EU
Diese Erklärung ist insbesondere für Unternehmen interessant, die keine Lieferantenerklärung gemäß Präferenzrecht abgeben können oder wollen, deren Produkte aber nach den nichtpräferenziellen Ursprungsregeln des Zollkodex Ursprungserzeugnisse der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates der EU sind. In Form der Langzeit-Erklärung kann beispielsweise der Ursprung Deutschland für bis zu 24 Monate erklärt werden. Eine Bescheinigung durch die IHK ist bei Waren mit Ursprung in der Europäischen Union nicht nötig.
Erklärung-IHK für Drittlandswaren
Die Erklärung-IHK kann auch für Waren abgegeben werden, die einen Ursprung außerhalb der EU haben. Falls die Erklärung-IHK als Vorpapier für ein Ursprungszeugnis verwendet werden soll, muss diese durch die zuständige IHK bescheinigt werden. Die Bescheinigung durch die IHK erfolgt wie bei der Ausstellung eines Ursprungszeugnisses, das heißt der Drittlandsursprung ist durch geeignete Vorpapiere nachzuweisen. Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig. Die maximale Dauer für eine Langzeit-Erklärung mit drittländischem Ursprung beträgt 12 Monate.
Die (Langzeit-)Erklärung-IHK mit dem aktuell gültigen Wortlaut Stand 12/2021 stellen wir Ihnen als ausfüllbares PDF-Dokument (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 993 KB) zur Verfügung.