Wirtschaftszweige

Tarifvertrag für das Gastgewerbe in allgemeinverbindlich

Der am 1. April 2022 in Kraft getretene Entgelttarifvertrag für Mitgliedsbetriebe des Dehoga Rheinland-Pfalz ist in Teilen nun allgemeinverbindlich. Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) ist am 8. Dezember 2022 im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht worden und damit wirksam. Sie gilt ab dem 1. Dezember 2022.
Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger werden auch die Ausbildungsvergütungen für allgemeinverbindlich erklärt. Diese steigen im ersten Ausbildungsjahr auf 1.000 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr auf 1.100 Euro und im dritten Jahr auf 1.200 Euro. Diese Ausbildungsvergütungen gelten ebenfalls ab dem 1. Dezember 2022 für die im fachlichen Geltungsbereich genannten Betriebe im Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz.