Interessenvertretung

Beteiligungen zu politischen Verfahren und Konsultationen

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Konsultationen zu neuen Vorhaben nationaler sowie europäischer Rechtsvorschriften, zu neu geplanten Programmen oder zu neuen politischen Maßnahmen. Mit einer Beteiligung können Sie Ihre Ideen, Meinungen oder Reaktionen einbringen, um beispielsweise die Praxistauglichkeit oder Wirksamkeit der Vorhaben zu bewerten.
Wir als IHK sorgen dafür, dass Sie Ihre Meinung zu künftigen Gesetzen und Verordnungen äußern können. Unsere Aufgabe ist es, das Gesamtinteresse unserer Mitgliedsunternehmen wahrzunehmen. Das gibt uns über die DIHK die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zu Novellierungen und Konsultationen im nationalen und europäischen Bereich. Für eine fachliche Meinung benötigen wir jedoch Ihre Expertise. Nutzen Sie Ihre IHK als Sprachrohr, denn Ihre Meinung ist wichtig und zählt!
Aktuell bieten sich folgende Beteiligungsmöglichkeiten, sprechen Sie uns gerne an!
Vorhaben
Beteiligung
Weitere Informationen
Das BMUV hat eine Novelle zu einer sehr weitreichenden Überarbeitung der Gewerbeabfallverordnung veröffentlicht.

Sofern Sie dazu Stellung beziehen möchten, bitten wir um Ihre Rückmeldung bis zum 10. Mai 2024. Ihre Rückmeldungen werden in die Stellungnahme der DIHK einfließen.

Wesentliche Inhalte der Novelle:
  • Enthält einheitliche Formblätter für die Dokumentation der getrennten Sammlung und Entsorgung durch die Erzeuger und Besitzer.
  • Pflicht zur Kennzeichnung von Abfallbehältern am Sammlungsort
  • Künftig wird für Behörden die Möglichkeit bestehen, Erzeuger und Besitzer unter bestimmten Voraussetzungen zu verpflichten, einen Sachverständigen mit der Prüfung der Einhaltung der Pflicht zur getrennten Sammlung und der Vorbehandlung zu beauftragen.
  • Die sog. Kaskadenvorbehandlung, die eine Aufteilung der Vorbehandlung gewerblicher Siedlungsabfälle auf mehrere Vorbehand-lungsanlagen mit unterschiedlichen Aggregaten zulässt, wird auf zwei Vorbehandlungsanlagen begrenzt.
  • Es wird zudem die Ausstattung der Anlagen mit Nahinfrarot-Geräten festgelegt, verbunden mit der Klarstellung, dass diese im Betrieb auch zu nutzen sind.
  • Schaffung eines bundesweit einheitlichen elektronischen Registers für alle Vorbehandlungsanlagen.
  • Die Betreiber von Anlagen zur energetischen Verwertung werden in den Anwendungsbereich der Verordnung einbezogen und verpflichtet, stichprobenartige Kontrollen zur Vorbehandlungsfähigkeit der angelieferten Abfälle durchzuführen.
CBAM-Papier von DIHK und BDI
Auch nach Ablauf der ersten Berichtsperiode wirft CBAM weiterhin große Fragen auf und stellt eine immense bürokratische Herausforderung dar. Gemeinsam mit dem BDI möchten wir daher in einem gemeinsamen Positionspapier unsere Forderungen erneut sowohl an die relevanten deutschen als auch europäischen Institutionen adressieren.
Ihre Anmerkungen nehmen wir gerne bis zum 02. Mai entgegen.
Kernforderungen
  • Nutzung von drittlandspezifischen Standardwerten über den Sommer 2024 hinaus
  • CBAM-Übergangsregister von anhaltenden IT-Fehlern bereinigen und auf Deutsch übersetzen
  • Vereinfachungen beim Reporting, Bagatellgrenzen und Zeitaufschub
  • EU CBAM Self-Assessment Tool einführen
  • Großer Informationsoutreach für Unternehmen und Drittstaaten mit Dokumenten auch auf Deutsch und in anderen wichtigen Sprachen
  • CBAM so korrigieren, dass Exporte von CBAM-Gütern nicht benachteiligt werden.
  • Störungen komplexer Lieferketten vermeiden – der vermehrte Import von verarbeiteten Waren, die nicht CBAM-relevant sind, oder das Verlagern der Produktion ins Nicht-EU-Ausland wären genau das Gegenteil dessen, was mit dem CBAM erreicht werden soll.  
  • CBAM-Überprüfung in 2025 für Dialog zu strategischen Fragen mit der Wirtschaft nutzen (CBAM-Auswirkungen auf Exporte, Klimaklub und Auslaufen der freien Zuteilungen)
EU-Konsultation zu grüneren Unternehmensflotten
Auf Grundlage verschiedener Flottenkategorien (u. a. Dienstwagen, Mietwagen, LKWs, Busse) wird abgefragt, welche Effekte eine Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge hätte und welche Maßnahmen am effektivsten zu dieser Umstellung führen könnten. Die Konsultation bezieht sich nicht auf ein konkretes Gesetz oder einen Gesetzesvorschlag, allerdings könnten die Ergebnisse der Umfrage als Grundlage neuer EU-Gesetzgebung in diesem Themenbereich herangezogen werden.

Wir freuen uns über Feedback zu unserem Entwurf bis zum 2.Mai. Selbstverständlich können Sie auch selbst für Ihr Unternehmen an der Konsultation teilnehmen – den Link finden Sie hier.
Wir haben die Umfrage für eine Teilnahme der DIHK bereits ausgefüllt. Aufgrund der Vielzahl von Kategorien ist das Dokument verhältnismäßig groß, die Anzahl der unterschiedlichen Fragen ist jedoch eher gering. In der Tendenz sprechen wir uns dafür aus, so viel wie möglich über freiwilliges Engagement der Wirtschaft statt über Zwangsmaßnahmen anzugehen.
BMWK-Green Paper Transformation der Gas- und Wasserstoffverteilernetze
Ein Großteil der Gas-Verteilernetze wird als Folge der Transformation nicht mehr benötigt und stillgelegt, ein anderer Teil für eine anderweitige Nutzung (Transport von Wasserstoff und/oder alternativer Gase) umgewidmet.
Ausgehend vom bestehenden Rechtsrahmen wurden Handlungsbedarfe identifiziert und dafür teilweise mögliche Handlungsoptionen entwickelt. Das BMWK stellt diese Handlungsoptionen mit einem Green Paper mithilfe eines Fragenkatalogs hiermit öffentlich zur Diskussion, um für das nachfolgende Gesetzgebungsverfahren einen möglichst breiten Konsens zu erzielen.
Sehr gerne nehmen wir Ihre Rückmeldungen zu den 33 Fragen (s. letzte Seiten des Dokuments) bis zum 9. April entgegen.
Für die Übergangsphase ist ein Rahmen planerischer, rechtlicher und finanzieller Vorkehrungen erforderlich, der einerseits eine sichere und bezahlbare Energieversorgung der Privathaushalte und Unternehmen gewährleistet, anderseits den Kommunen und den Verteilernetzbetreibern Planungssicherheit bietet und zu keinen unzumutbaren Härten führt. Bei der Änderung des Rechtsrahmens sind zudem die Vorgaben des EU-Gas-/Wasserstoff-Binnenmarktpakets und Wechselwirkungen mit dem Wärmeplanungs- und dem Gebäudeenergiegesetz zu berücksichtigen.