Internationale Märkte erschließen

Mein Name ist Leonardo Csuraji. Ich berate Sie gerne bei Fragen zu Zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Themen.

Ich bin für Sie da!
Telefon: 04131 742 127 
E-Mail: leonardo.csuraji@ihklw.de
Mein Tipp für Sie?Verstehen Sie Ihre Zielmärke für ein erfolgreiches internationales Geschäft.

Export

Wenn ein Unternehmen Güter oder Dienstleistungen in ein anderes Land liefern möchte, sind viele Vorschriften zu beachten. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Regelungen: Exportgrundlagen. Besondere Bestimmungen gelten außerdem im Handel mit Drittländern außerhalb der EU. Die mit der Ausfuhr verbundene Anmeldung beim Zoll kann direkt elektronisch erfolgen.

Import

Bei der Einfuhr von Waren aus anderen Ländern gilt es nicht nur die Vorgaben des Zolls zu kennen. Unsere Übersicht der wichtigsten Importbestimmungen hilft Ihnen bei den ersten Schritten.  
Egal ob Import oder Export, ohne den Zoll geht es nicht. Auch wenn der Warenhandel innerhalb der EU weitestgehend ohne Einschränkungen auskommt, gelten für den Handel viele Regelungen und Abkommen, Bestimmungen der EU und der einzelnen Staaten weltweit.
Die wichtigsten Verfahren und Begriffe rund um den Zoll im Überblick:

Dokumente und Bescheinigungen:

Die Regeln rund um die Ein- und Ausfuhr von Waren, Pflichten, Ausnahmen und Warenbegleitpapiere sind oft schwer durchschaubar. Wir helfen Ihnen dabei und beraten Sie zu Zoll- und Verfahrensfragen.
Informationen zu den wichtigsten Exportdokumenten im Überblick: 

Entsendung von Mitarbeitenden

Eine Arbeitnehmerentsendung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auf Weisung seines inländischen Arbeitgebers (entsendendes Unternehmen) im Ausland eine Beschäftigung für diesen ausübt. Auch wenn der Arbeitnehmer im Inland eigens für eine Arbeit im Ausland eingestellt wird, ist eine Entsendung gegeben. Wenn der Arbeitnehmer jedoch bereits im Ausland seinen Wohnsitz hat bzw. dort beschäftigt ist und von dort aus eine Beschäftigung für einen inländischen Arbeitgeber aufnimmt, ist dies kein Fall einer Entsendung.
Die Beschäftigung im Ausland muss zudem im Voraus zeitlich begrenzt sein. Die zeitliche Begrenzung kann sich aus der Eigenart der Beschäftigung (z.B. Abwicklung eines bestimmten Projektes) oder aus einer vertraglichen Vereinbarung ergeben. Für den Umfang der Befristung gilt keine bestimmte Zeitgrenze.

Entsendeformen: 

Es wird zwischen unterschiedlichen Entsendeformen anhand der Dauer des Auslandsaufenthalts unterschieden. 
Art der Entsendung
Aufenthaltsdauer
Dienstreise
bis 3 Monate
Verlängerte Dienstreise oder Delegation
3 – 6 Monate 
Kurzfristige Entsendung
6 – 12 Monate 
Langfristige Entsendung
1 – 5 Jahre
Versetzung ins Ausland
ab 5 Jahre

Steuerrechtliche Aspekte:

Wer in den Wohnsitz in Deutschland hat, aber im Ausland tätig ist, ist im Inland unbeschränkt und im Ausland beschränkt steuerpflichtig. Es kann zu Konflikten bzw. zu Doppelbesteuerung auf verschiedene Weise kommen: 
  • Gibt es ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen Deutschland und dem Land, in dem die Tätigkeit zeitweise ausgeübt wird, dann gilt die 183-Tage-Regel.
  • Liegt kein DBA zwischen Deutschland und dem Ausland vor, dann gibt es auf deutscher Seite zwei Entlastungsmöglichkeiten:
  1. Anrechnung der Steuer, die der Arbeitnehmer im Ausland gezahlt hat, oder
  2. der deutsche Staat verzichtet auf die Besteuerung, wenn die Voraussetzungen des Auslandstätigkeitenerlasses erfüllt sind.
Das Bundesfinanzministerium listet auf, mit welchen Ländern Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat. 

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte:

Wenn Arbeitnehmer berufsbedingt in die EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz oder Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland entsendet werden, müssen sie immer eine A1-Bescheinigung mit sich führen. Dies gilt unabhängig
  • davon, ob sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger tätig sind
  • von der Dauer des Arbeitsaufenthaltes sowie
  • der Branche, in der sie tätig sind.
Seit Oktober 2023 steht allen Unternehmen für die Beantragung der A1-Bescheinigung das neue SV-Meldeportal zur Verfügung.
Wichtig: Länderspezifische Vorgaben über das im Zielland anzuwendende Sozialversicherungsrecht bei Mitarbeiterentsendungen variieren sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU.

Handelsabkommen

Zur Vereinfachung des Handels gibt es sogenannte Freihandelsabkommen. Diese können zwischen zwei Ländern oder auch ganzen Regionen wie der Europäischen Union abgeschlossen werden. Solche Abkommen sollen Handelshemmnisse durch standardisierte Regularien reduzieren. Für den Handel innerhalb der EU bzw. für den Handel mit Ländern außerhalb der Europäischen Union gibt es besondere Regelungen. Eine Übersicht der Länder mit Freihandelsabkommen mit der EU bietet Germany Trade & Invest.

Finanzierung im Auslandsgeschäft

Die Zahlungen von Im- und Exporten unterscheiden sich nicht nur wegen der Internationalität der Banken von der reinen Inlandsfinanzierung. Auslandsfinanzierungen nutzen eigenständige Instrumente – zum Beispiel Wechseldiskont oder Bestellerkredite. Bei der Auswahl der Mittel wird zwischen der kurzfristigen Exportfinanzierung sowie mittel- und langfristigen Exportfinanzierung unterschieden.    

Delegationsreisen und Messen

Zum Außenhandel gehört auch der direkte Kontakt mit den Unternehmen vor Ort. Geschäfts- und Delegationsreisen bieten dafür eine gute Möglichkeit. Der Bund, das Land Niedersachen und die Industrie- und Handelskammern (zusammen mit Netzwerkpartner*innen) organisieren diese Reisen – und bieten ein breites Veranstaltungsangebot. Auch Messen im In- und Ausland sind ideal, um Kontakte zu knüpfen. 

Expandieren in Schwellenländer mit Business-Scouts

Für die Ausweitung der Unternehmensaktivitäten in Schwellenländern bieten wir Ihnen mit den Business-Scouts eine konkrete Unterstützung bestehend aus Informationen, Kontakten und Beratung zu Projekten und Förderprogrammen. 

Außenwirtschaftsrundschreiben: Außenwirtschaft aktuell

Unser monatliches Außenwirtschafts-Rundschreiben informiert Sie zu Veranstaltungen, Zoll- und Verfahrensfragen, verschiedenen Ländern, Messen und Ausstellungen sowie Veröffentlichungen und Auslandskontakten. Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe!

Weitere Beratungen mit unserem IHKLW-Berater*innen buchen!

Ob Außenwirtschaft, Finanzierung, Digitalisierung oder Nachhaltigkeit: Wollen Sie noch weitere Fragen rund um Ihr Unternehmen in einem persönlichen Gespräch mit unseren IHKLW-Berater*innen klären? Wählen Sie das für Sie passende Beratungsangebot (und einen Termin) aus. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!