Fachkundeprüfung im Verkehr

IHK-Gefahrguttag

Die beiden Industrie- und Handelskammern des Landes Sachsen-Anhalt bieten im Wechsel einmal pro Jahr ein Fachseminar an, das in komprimierter Form sowohl über Neuerung im Gefahrgutrecht als auch über Entwicklungen aus der Praxis informiert.
Der IHK-Gefahrguttag Sachsen-Anhalt findet am 13. Oktober 2026 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der IHK Magdeburg statt. Programm und Anmeldung

Allgemeine Informationen

Wer ein Unternehmen im Güterkraftverkehr oder im Straßenpersonenverkehr führen will, benötigt in der Regel eine Fachkundeprüfung. Nur mit einer bestandenen Fachkundeprüfung erfüllen Sie die formalen Voraussetzungen, um etwa eine Erlaubnis oder Lizenz für gewerblichen Güter- oder Personenverkehr zu erhalten.
Für Unternehmen bedeutet eine bestandene Prüfung nicht nur rechtliche Sicherheit — sie dokumentiert Kompetenz und fachliche Qualifikation und erhöht damit die Zuverlässigkeit gegenüber Behörden und Kunden.
Wer ein Unternehmen im Güterkraftverkehr oder im Straßenpersonenverkehr führen will, muss eine Fachkundeprüfung bei der IHK ablegen. In nachfolgender Auflistung finden Sie die relevanten Rechtsvorschriften über die Fachkundeprüfung.

Rechtsgrundlagen

Information zur Prüfung

Die Fachkundeprüfung besteht in der Regel aus mehreren Teilen:
  • zwei schriftliche Prüfungsteile — unter anderem Multiple-Choice, offene Fragen, Kalkulationsaufgaben und
  • einem mündlichen Prüfungsteil.
Inhalte der Prüfung umfassen (je nach Verkehrsbereich):
  • Rechtliche Regelungen (z. B. Güterkraftverkehrs­recht, Sozial- und Arbeitsrecht, Straßenverkehrsrecht)
  • Kaufmännische und betriebswirtschaftliche Aspekte (z. B. Kostenrechnung, Kalkulation, Buchführung, Finanzierung, Versicherungen)
  • Technische und organisatorische Anforderungen (z. B. Fahrzeugzulassung und Betrieb, Ladungssicherung, Instandhaltung)
  • Vorschriften zum Gefahrgut, bei Bedarf + Umwelt- und Sicherheitsaspekte
  • Bei grenzüberschreitendem Verkehr: Grundkenntnisse zu Zoll, EU-Regeln und internationalen Beförderungsbedingungen

Anmeldung und Termine

Die Prüfung muss bei der für Ihren Wohnort zuständigen IHK abgelegt werden.

Termine

Anmeldung

Für die Anmeldung zur Prüfung sind die von der IHK Halle-Dessau bereitgestellten Anmeldeformulare zu nutzen.

Anerkennung der fachlichen Eignung

Eine fachliche Eignung kann auf Grund einer Anerkennung einer leitenden Tätigkeit nach § 8 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr und nach § 7 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr beantragt werden.
Eine fachliche Eignung kann auf Grund einer Anerkennung von gleichwertigen Abschlussprüfungen nach § 7 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr und nach § 6 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr beantragt werden.
Für die Anerkennung der fachlichen Eignung nutzen Sie bitte das entsprechende Antragsformular.

Zweitschrift

Benötigen Sie aufgrund von Verlust, Diebstahl oder Zerstörung einen Ersatz Ihrer gültigen Bescheinigung, so füllen Sie bitte einen Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) aus und senden uns diesen Antrag über E-Mail zu.

Prüfungsvorbereitung

Für die Vorbereitung sind Sie frei in der Wahl. Eigenstudium mit Fachliteratur oder die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang sind möglich. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht.
Eine Übersicht der Anbieter von Prüfungsvorbereitungslehrgängen finden Sie in unserer Lehrgangsübersicht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 97 KB).