Industriemeister/-in Pharmazie (Geprüfte/-r)
Kurzinformation zur Fortbildungsprüfung
Geprüfte/-r Industriemeister/-innen Fachrichtung Pharmazie arbeiten in Betrieben unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes der pharmazeutischen Industrie. Sie nehmen Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahr und stellen sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in der Produktion, auf neue Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung ein und leiten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an.
Der Fortbildungsabschluss zum/zur "Geprüften Industriemeister/-in Pharmazie" ist eine Aufstiegsfortbildung für gewerblich-technische Ausbildungsberufe. In der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zum/zur "Geprüften Industriemeister/-in Pharmazie" erhalten Sie Auskunft über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung. Die Verordnung finden Sie auf der dieser Internetseite unter "Weitere Informationen".
Gerne können Sie Ihre Zulassungsvoraussetzungen durch unsere Sachbearbeiter/-innen rechtzeitig überprüfen lassen.
Prüfungsgebühr
Die Gebühr für die Prüfung zum/zur geprüften Industriemeister/-in Pharmazie entnehmen Sie unserem aktuellen Gebührentarif.
Prüfungstermine
Teilprüfung "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen":
Prüfungstermin (schriftl.)
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Anmeldeschluss
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09./10.10.2024
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09.07.2024
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12./13.03.2025
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12.12.2024
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16./17.10.2025
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16.07.2025
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11./12.03.2026 | 11.12.2025 |
07./08.10.2026 | 07.07.2026 |
Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen":
Prüfungstermin (schriftl.) | Anmeldeschluss |
19./20.03.2025
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19.12.2024
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18./19.03.2026 | 18.12.2025 |
Prüfungstermin (Fachgespräche):
Über die Termine der mündlichen Prüfungen und Fachgespräche informieren wir Sie durch unsere Einladungsschreiben.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung zur Prüfung das Formular “Antrag auf Zulassung/Anmeldung zur Fortbildungsprüfung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 142 KB) und reichen Sie es mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 3 Monate vor der gewünschten Prüfung vollständig ein.
Informationen über die zulässigen Hilfsmittel finden Sie hier.
Informationen über die zulässigen Hilfsmittel finden Sie hier.