Immobilienfachwirt/-in (Geprüfte/-r)
Kurzinformation zur Fortbildungsprüfung
Die Immobilienfachwirte sind in der Lage, betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge zu erkennen und zu bearbeiten. Desweitern können Sie eigenständig Aufgaben in der Planung, Organisation und Durchführung von Projekten sowie im mittleren Management zur Führung von Mitarbeiter/-innen übernehmen. Sie können sowohl in Immobilienunternehmen, in immobilienwirtschaftlichen Organisationseinheiten von Unternehmen andere Branchen als auch in selbstständiger unternehmerische Tätigkeit arbeiten.
Der Fortbildungsabschluss zum/zur „Geprüften Immobilienfachwirt/-in“ ist eine branchenbezogene kaufmännische Aufstiegsfortbildung für Fachkräfte, die aus der Immobilienwirtschaft kommen. In der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zum/zur „Geprüften Immobilienfachwirt/-in“ erhalten Sie Auskunft über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung. Die Verordnung finden Sie auf dieser Internetseite unter „Weitere Informationen“.
Gerne können Sie Ihre Zulassungsvoraussetzungen durch unsere Sachbearbeiter/-innen rechtzeitig überprüfen lassen.
Prüfungsgebühr
Die Gebühr für die Prüfung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/-in entnehmen Sie unserem aktuellen Gebührentarif.
Prüfungstermine
Schriftliche Prüfungen
Prüfungstermin | Anmeldeschluss |
14./15.10.2024
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14.07.2024
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11./12.03.2025
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11.12.2024
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13./14.10.2025
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13.07.2025
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10./11.03.2026 | 10.12.2025 |
12./13.10.2026 | 12.07.2026 |
Mündliche Prüfungen (Ergänzungsprüfungen und Fachgespräche)
Über die Termine der mündlichen Prüfungen und Fachgespräche informieren wir Sie durch unsere Einladungsschreiben.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung zur Prüfung das Formular “Antrag auf Zulassung/Anmeldung zur Fortbildungsprüfung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 142 KB) und reichen Sie es mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens bis zum Anmeldeschluss vollständig ein.
Informationen über die zulässigen Hilfsmittel finden Sie hier.