Ausbildungsvertrag

Vor Beginn einer Berufsausbildung schließen Sie mit dem Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag. Zur Vertragserstellung empfehlen wir Ihnen unseren Online-Ausbildungsvertrag. Änderungs- und Austragungswünsche können ebenfalls online übermittelt werden.

Ausbildungsvertrag mit dem IHK-Bildungsportal erstellen

Mit dem Ausbildungsvertrag im IHK-Bildungsportal bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ausbildungsverträge bequem zu erstellen, zu bearbeiten und zu verwalten. Ihre Vorteile:
  • Durch die Nutzung des Portals wird die Bearbeitung und anschließende Eintragung der Ausbildungsverträge in das Verzeichnis bei der IHK Halle-Dessau wesentlich beschleunigt.
  • Beim Erstellen des Ausbildungsvertrages werden einige Plausibilitätsabfragen durchgeführt, die verhindern, dass sich Fehler einschleichen.
  • Nutzer können Vorlagen für künftige Verträge erstellen. Die Vorlage wird ausbildungsberufsbezogen erstellt und ermöglicht eine Vorbelegung bestimmter Pflichtfelder, wodurch die Vertragserstellung wesentlich schneller erfolgen kann.
  • Die Daten des im Portal angefertigten Ausbildungsvertrages und die Vertragsdokumente werden elektronisch an unsere Industrie- und Handelskammer übermittelt.

Zugang zum IHK-Bildungsportal

Die Zugänge für das IHK-Bildungsportal der IHK Halle-Dessau versenden wir auf Anfrage an die Ausbildungsunternehmen im IHK-Bezirk. Für den Einstieg bzw. den Wechsel in das Bildungsportal haben wir für Sie nachfolgende Dokumente vorbereitet.
Passwort vergessen?
Sollten Sie bereits für das IHK-Bildungsportal registriert sein und Ihr Passwort vergessen haben, können Sie sich per Klick auf “Zugangsdaten vergessen” einen Link zur Passwort-Neuvergabe an die registrierte E-Mail-Adresse senden lassen.

Account-Verknüpfungen für Filialbetriebe

Die Verwaltung der Auszubildenden kann zentral erfolgen. Für die Account-Verknüpfung registrieren Unternehmensmitarbeiter/-innen die Niederlassungen bzw. Filialen jeweils mit den initialen Zugangsdaten und geben anschließend die (identische) E-Mail-Adresse an. Nach der Verifizierung der E-Mail-Adresse ist dann beim erneuten Login das Passwort vom zuerst aktivierten Accounts zu verwenden. Dann sehen Unternehmen auf dem Dashboard die Daten für alle Niederlassungen/Filialen. Filialbetrieben wird ab Mitte 2024 außerdem eine verbesserte Ansicht angeboten, welche die Nutzung des Portals erleichtern wird.
Ausbildungsverträge sollen nach Möglichkeit über die Niederlassungen/Filialen im IHK-Bezirk eingetragen werden. Die IHK kann die Postanschrift der Zentrale für die Niederlassungen und Filialen im IHK-Bezirk erfassen. Im Ausbildungsvertrag kann dann ausgewählt werden, ob die Zentrale oder die Niederlassung/Filiale als Vertragspartner ausgewählt werden.

Antrag auf Eintragung

Online erstellte und unterzeichnete (!) Ausbildungsverträge laden Sie bitte zur Eintragung im IHK-Bildungsportal hoch mit nachfolgenden Unterlagen:
  • Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
  • ein Exemplar des Berufsausbildungsvertrages
  • ggfs. weitere erforderliche Dokumente (je nach Beruf/Alter des Azubis), z. B. eine Zusatzvereinbarung, ein Erstuntersuchungsnachweis, die sachlich-zeitliche Gliederung, etc.
Ausbildungsunternehmen, die unseren Online-Ausbildungsvertrag nutzen, übermitteln die unterzeichneten Vertragsdokumente und ggfs. weitere erforderliche Dokumente per Datei-Upload über das IHK-Bildungsportal. Gern unterstützen wir Sie beim Wechsel in das neue Portal!
Ausbildungsverträge, die außerhalb des IHK-Bildungsportals erstellt worden sind, senden Sie bitte per Post oder per Mail an ausbildungsverzeichnis@halle.ihk.de
Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen erhalten Sie eine Bestätigung über die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
Fragen zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse beantwortet Ihnen Frau Waldmann (Tel. 0345 2126-334). Für Fragen zur Ausfertigung der Ausbildungsverträge sowie rund um die Berufsausbildung wenden Sie sich gern an unsere Aus- und Weiterbildungsberater.

Hinweise zur Vertragserstellung

Der Ausbildungsvertrag darf keine Vereinbarungen enthalten, die dem Sinn und Zweck der Berufsausbildung widersprechen oder zu Ungunsten des/der Auszubildenden von den gesetzlichen Vorschriften abweichen. Die komfortabelste Lösung zur Vertragserstellung ist unser Online-Ausbildungsvertrag.
Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes ist die Mindestausbildungsvergütung für Berufsausbildungsverhältnisse geregelt worden, welche bei der Ausfertigung eines Ausbildungsvertrages zu beachten ist.
Außerdem ist in allen Ausbildungsverträgen zwingend die von der Bundesagentur für Arbeit vergebene Betriebsnummer der Ausbildungsstätte anzugeben. Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen.
In Abhängigkeit vom Ausbildungsberuf müssen Sie ggfs. eine Zusatzvereinbarung über Wahlqualifikationen abschließen. Im Online-Ausbildungsvertrag werden Ihnen die Auswahlmöglichkeiten während der Vertragserstellung angeboten.
Sollten Sie sich gegen unseren Online-Ausbildungsvertrag entscheiden, nutzen Sie bitte
unsere Vertragsvorlage für den Berufsausbildungsvertrag. In diesem Fall ist die Notwendigkeit einer Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag eigenständig zu prüfen. Sie ist ggfs. zusammen mit dem Vertragsunterlagen einzureichen.
Möchten Sie erstmalig als Ausbilder/Ausbilderin aktiv werden oder betreuen Sie einen Ausbildungsberuf zum ersten Mal, reichen Sie bitte eine Ausbilderkarte zum Nachweis Ihrer fachlichen und berufspädagogischen Eignung mit dem Berufsausbildungsvertrag ein.
Betreuen Sie eine Umschulung, ist hierfür eine abgewandelte Vertragsform zu verwenden. Lesen Sie hierzu bitte unsere Informationen über die Umschulung.
Besteht ein Ausbildungsverhältnis nicht mehr, informieren Sie bitte unsere IHK. Weitere Informationen finden Sie im nachfolgenden Punkt “Löschung (Kündigung)”.
Fragen beantworten Ihnen unsere Aus- und Weiterbildungsberater gern.

Änderung von Ausbildungsverträgen

Ändern sich wesentliche Inhalte des Ausbildungsvertrages wie z. B. der Ausbildungsberuf oder die Ausbildungszeit, dann ist ein Änderungsvertrag einzureichen.
Der Änderungsvertrag zum Berufsausbildungsvertrag umfasst
  • den Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit,
  • den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit
    • wegen gefährdetem Ausbildungsziel oder
    • wegen nicht bestandener Abschlussprüfung,
  • den Antrag auf Unterbrechung der Ausbildungszeit,
  • den Antrag auf Berufsänderung.
 Die Änderung muss der IHK unverzüglich mitgeteilt werden.
Wenn das Erreichen des Ausbildungsziels gefährdet ist (z. B. wegen längerer Krankheit) oder eine Unterbrechung des Ausbildungsvertrages erfolgen muss, können Betriebe dies ab sofort über das IHK-Bildungsportal beantragen.

Lesen Sie gern die kurze Anleitung zur Vertragsänderung für Betriebe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 265 KB).
In 2024 wird außerdem die Verlängerung wegen nicht bestandener Abschlussprüfung und Berufsänderung über das Portal möglich sein. Wir informieren Sie an dieser Stelle.
Für noch nicht im Portal verfügbare Anträge können Sie die IHK-Vorlage für einen Änderungsvertrag (DOC-Datei · 246 KB) nutzen. 
Senden Sie bitte eine unterschriebene Vertragskopie per Post oder per Mail an ausbildungsverzeichnis@halle.ihk.de.
Vorstehende Informationen gelten gleichermaßen für Umschulungsverhältnisse. Für Fragen stehen Ihnen unsere Aus- und Weiterbildungsberater gern zur Verfügung.

Löschung (Kündigung) und Austragung von Ausbildungsverträgen

Nicht immer herrscht Einvernehmen während der Ausbildungszeit. Häufig hilft ein klärendes Gespräch mit dem/r Auszubildenden oder ein offenes Ohr für die Nöte. Als zuständige Stelle ist es auch unsere Aufgabe, die Interessen und Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden miteinander in Einklang zu bringen. Unsere Aus- und Weiterbildungsberater stehen Ihnen gerne zur Seite.
Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Informieren Sie bitte umgehend die Berufsschule und unsere IHK.
Den Antrag auf Austragung können Sie ab sofort über das IHK-Bildungsportal stellen. Der Ausbildungsvertrag wird dann aus unserem IHK-Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gelöscht und das Ausbildungsunternehmen erhält nebst einer Bestätigung ggfs. eine Gebührenerstattung. Vorstehende Informationen gelten gleichermaßen für Umschulungsverhältnisse.
Wenn Sie nicht auf die Papierform verzichten möchten, können Sie die IHK-Vorlage für einen Löschungsantrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 25 KB) nutzen. Den ausgefüllten und unterschriebenen Löschungsantrag senden Sie bitte per E-Mail an ausbildungsverzeichnis@halle.ihk.de oder per Post.
Fragen beantworten Ihnen unsere Aus- und Weiterbildungsberater gern.