Deutschland setzt Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland zum 1. Januar 2027 aus

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wurde die Russische Föderation hierüber am 30. Juni 2026 offiziell informiert.
Russland hatte bereits im August 2023 wesentliche Bestimmungen des Abkommens, insbesondere zu Unternehmensgewinnen, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Arbeitseinkommen, einseitig suspendiert. Mit der nun angekündigten vollständigen Suspendierung durch Deutschland entfällt die Anwendung des Abkommens aus deutscher Sicht vollständig. Unternehmen und natürliche Personen mit steuerlichen Beziehungen zu Russland sollten die Auswirkungen auf Quellensteuern, die Vermeidung von Doppelbesteuerung sowie bestehende Geschäftsstrukturen frühzeitig prüfen.
Weitere Einzelheiten sind den jeweils aktuellen Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums zu entnehmen.