Förderprogramm zur Markterschließung

Mit finanzieller Unterstützung internationale Märkte erschließen: Kleine und mittelständische Unternehmen aus Sachsen-Anhalt, die neue Auslandsmärkte erschließen oder bestehende Kontakte diversifizieren möchten, erhalten finanzielle Unterstützung: Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten hat dazu ein Förderinstrument „Kontaktanbahnung“ aufgelegt.
„Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) begrüßt, dass das Ministerium den Anregungen aus der Wirtschaft gefolgt ist, ein niedrigschwelliges Pilotprojekt zur Internationalisierung aufzulegen“, betont Birgit Stodtko, IHK-Geschäftsführerin Außenwirtschaft. Die aktuellen geopolitischen Veränderungen mit Störungen in den Lieferketten und massiven Preisanstiegen würden gerade kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Sachsen-Anhalt vor große Herausforderungen stellen, so Stodtko.
Diese Unternehmen können nun beispielsweise für die Geschäftspartnersuche, Marktstudien oder eine individuelle Beratung durch die Auslandshandelskammern (AHK) im Zielland eine Projektförderung (De-minimis) als Anteilfinanzierung erhalten. Diese beträgt pro Vorhaben einmalig 80 % der förderfähigen Ausgaben (ohne Umsatzsteuer), jedoch höchstens 1.600 Euro. Je Unternehmen werden zwei Kontaktanbahnungsprojekte pro Jahr gefördert. Zu beachten ist, dass die Förderung über dieses Kontaktanbahnungsinstrument keine Gültigkeit für die VR China besitzt. Die Leistungen können in China direkt bei unserer sachsen-anhaltischen Landesrepräsentanz in Shanghai angefragt werden.
„Wir ermutigen ausdrücklich exportinteressierte KMU aus Sachsen-Anhalt, das unbürokratische Instrument für die eigene Internationalisierung zu nutzen“, betont Stodtko.
Für die Vermittlung von Kontakten zu den Auslandshandelskammern bzw. der Landesrepräsentanz in Shanghai steht Ihnen unser Team gern zur Verfügung. Kommen Sie bitte auf uns zu!
Für Antragstellungen wenden Sie sich direkt an das Ministerium. Die Förderung erfolgt als Einzelfallentscheidung auf der Grundlage von Förderbestimmungen, die ebenso wie die Antragsformulare auf der Seite des Landesportals Sachsen-Anhalt abgerufen werden können.
Stand: Juni 2025