Förderprogramm zur Markterschließung

Mit finanzieller Unterstützung internationale Märkte erschließen: Kleine und mittelständische Unternehmen aus Sachsen-Anhalt, die neue Auslandsmärkte erschließen oder bestehende Kontakte diversifizieren möchten, erhalten finanzielle Unterstützung: Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten hat dazu ein Förderinstrument „Kontaktanbahnung“ aufgelegt.
Dabei sollen KMU für entstehende Ausgaben bei der gezielten Beratung und Vermittlung von Kontakten im Ausland durch die jeweilige Auslandshandelskammer (AHK) im Zielland eine Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von 80% der förderfähigen Ausgaben (höchstens jedoch 1.600 Euro) erhalten.
Kontaktvermittlungen durch die AHK in China werden nicht gefördert. Die dortige Repräsentanz des Landes in Shanghai stellt diese Leistungen bis zu einem Personentag pro Unternehmen und Anfrage kostenlos zur Verfügung.
„Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) begrüßt, dass das Ministerium den Anregungen aus der Wirtschaft gefolgt ist, ein niedrigschwelliges Pilotprojekt zur Internationalisierung aufzulegen“, betont Birgit Stodtko, IHK-Geschäftsführerin Außenwirtschaft. Die aktuellen geopolitischen Veränderungen mit Störungen in den Lieferketten und massiven Preisanstiegen würden gerade kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Sachsen-Anhalt vor große Herausforderungen stellen, so Stodtko.

Voraussetzung

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Erklärung)
  • Unternehmen aus dem Bereich des produzierenden Gewerbes oder des Handwerks
  • Dienstleister können gefördert werden, soweit sie nicht überwiegend Vertriebsunternehmen oder Vermittler einer Leistung sind
  • Unternehmen ist kein Unternehmen in Schwierigkeiten (Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS))
  • Die Summe aller im laufenden sowie in den zurückliegenden 2 Kalenderjahren erhaltenen De-minimis-Beihilfen, einschließlich des hiermit beantragten Zuschusses in Höhe von 1.600 €, überschreitet nicht den Wert von 200.000 € bzw. 100.000 € (bei Unternehmen die im Bereich des gewerblichen Straßengüterverkehrs tätig sind) (De-minimis-Erklärung)
Die Förderung erfolgt als Einzelfallentscheidungen auf der Grundlage von Förderbestimmungen. Die Antragstellung ist direkt beim Ministerium möglich über einen entsprechenden Formularsatz
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (Referat 24) ist die Antragsnehmende und Bewilligungsstelle. Ein Unternehmen kann höchstens zweimal im Jahr Fördermittel zur Finanzierung von Leistungen zur Kontaktanbahnung im Ausland erhalten. Anträge werden bis 31.12.2026 vom Ministerium entgegengenommen.

Ansprechpartner

kontaktanbahnungsinstrument@mw.sachsen-anhalt.de
Referat 24 (Tel.-Nr.: 0391 567 4396; 4452, 4346)
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
Hasselbachstraße 04
39104 Magdeburg
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt