Arbeiten in Deutschland: Mit der Chancenkarte zur Jobsuche einreisen
Seit dem 1. Juni 2024 können Drittstaatsangehörige mit der Chancenkarte nach Deutschland einreisen. Somit können qualifizierte Erwerbsmigranten zur Jobsuche nach Deutschland kommen. Eine Erleichterung für viele von ihnen.
Wer ist qualifiziert für eine Chancenkarte?
Um eine Chancenkarte (§20a AufenthG) zu erhalten, haben Erwerbsmigranten zwei Optionen:
- Option 1
Personen, die einen deutschen Abschluss oder eine ausländische Qualifikation haben, die mit einer deutschen Qualifikation gleichwertig ist, können eine Chancenkarte erhalten. Im deutschen Recht gelten diese Personen gemäß § 18 Absatz 3 Nr. 1 AufenthG als „Fachkräfte“.
- Option 2
Personen mit einem ausländischen, mindestens zweijährigen Berufsabschluss oder einem Hochschulabschluss können eine Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems erhalten. Dafür müssen die Antragstellenden neben der Anforderung zur Qualifikation mindestens das Sprachniveau A1 in Deutsch oder B2 in Englisch nachweisen. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, können für Kriterien wie Gleichwertigkeit der Qualifikationen, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter, Voraufenthalt in Deutschland und Potenzial des mitziehenden Ehegatten Punkte gesammelt werden. Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen mindestens sechs Punkte erreicht werden. Dabei sind nicht alle Kriterien zu prüfen, falls frühzeitig festgestellt wird, dass die Mindestpunktzahl erreicht wurde. Denn das Gesetz sieht nicht vor, dass es „bessere“ oder „schlechtere“ Chancenkarten je nach erzielter Punktzahl gibt.
Für beide Optionen gilt immer die Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland. Dies kann anhand einer Verpflichtungserklärung oder eines Sperrkontos mit einem Mindestbetrag (aktuell mind. 1.027 Euro netto pro Monat) nachgewiesen werden. Im Einzelfall kann eine bereits vor Titelerteilung vereinbarte Vergütung aus Probe- oder Nebenbeschäftigung akzeptiert werden.
Potenzielle Erwerbsmigranten können auf dem Portal „Make it in Germany“ mit Hilfe des Self-Checks: Chancenkarte eine Selbsteinschätzung machen, ob sie die Kriterien für die Chancenkarte erfüllen.
Perspektiven in Deutschland mit der Chancenkarte
Die Chancenkarte berechtigt zu einer oder mehreren Teilzeitbeschäftigungen von bis zu insgesamt 20 Stunden je Woche und zu Probebeschäftigungen für jeweils höchstens zwei Wochen. Chancenkarte-Inhaber können auch mehrere Beschäftigungen innerhalb des vorgegebenen Rahmens ausüben. Der Hauptzweck des Aufenthalts bleibt jedoch die Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung, einer Bildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme oder die Gründung eines Unternehmens in Deutschland.
Bei der Ersterteilung wird die Chancenkarte als Such-Chancenkarte für maximal ein Jahr ausgestellt. Als Folge-Chancenkarte kann sie unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Mit der Einführung des Punktesystems ist davon auszugehen, dass deutlich mehr Titel zur Arbeitsplatzsuche beantragt und auch erteilt werden, im Vergleich der bisher geltenden Regelung zur Einreisemöglichkeit zur Arbeitsplatzsuche. Laut Einschätzung von BMI und BMAS wird mit zusätzlichen 30 000 Anträgen pro Jahr gerechnet.
Vorteile für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber in Deutschland bietet die Chancenkarte mehrere Vorteile:
- Erweiterter Zugang zu Fachkräften
Da die Chancenkarte-Inhaber direkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben, haben Arbeitgeber einen größeren Pool potenzieller Bewerberinnen und Bewerbern vor Ort. Sie können dann mit wenigem Aufwand auf die neuzugewanderten Fachkräfte zugreifen.
- Flexibilität bei der Anstellung
Die Chancenkarte ermöglicht es qualifizierten Erwerbsmigranten, sich in Deutschland aufzuhalten, ohne vor ihrer Ankunft einen Arbeitsvertrag vorlegen zu müssen. Dies bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, Bewerberinnen und Bewerber direkt hierzulande zu treffen und zu bewerten. Darüber hinaus können sie durch die Probebeschäftigung schneller Klarheit über die Qualifikation ihrer potenziellen Mitarbeiter erhalten.
Welche Vorteile die neuen Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsrechts für Arbeitgeber noch bereithalten und welche weiteren Unterstützungsangebote zur Rekrutierung ausländischer Fachkräfte bestehen, finden Sie auf www.make-it-in-germany.com.
Make it in Germany ist das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland. Dort finden Sie Informationen zu Jobs, Visum und Leben in Deutschland.
Quelle: Jeannette Michaelle Nintcheu, Make it in Germany