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Nr. 1052

Sachverständige

Sie benötigen die Hilfe eines Sachverständigen? Die IHK hilft bei der Suche nach öffentlich bestellten und vereidigten (öbuv) Sachverständigen zu vielen Fachgebieten.

Ob die Installation einer Solaranlage beurteilt oder ein Flutschaden beziffert werden soll: Wer sachkundige, unabhängige, unparteiliche und vertrauenswürdige Fachleute benötigt, wird im frisch überarbeiteten bundesweiten IHK-Sachverständigenverzeichnis fündig.

Die Sachverständigenordnung (SVO) der IHK regelt die Voraussetzungen, Rechte und Pflichten für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. Sie dient der Qualitätssicherung sowie der Sicherstellung von Unabhängigkeit, Objektivität und fachlicher Eignung, damit Gerichte und Dritte sich auf die erstellten Gutachten verlassen können.

Hermann Vogt
Recht und Steuern
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