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Nr. 2240

Ausländerrecht | Auslandstätigkeit

Wer sich als Unternehmer in einem anderen EU-Land selbstständig machen oder eine Dienstleistung erbringen möchte, muss dem Staat, in dem er diese Tätigkeit ausüben möchte, eventuell einen Befähigungsnachweis für seine unternehmerische oder berufliche Tätigkeit vorlegen. Dieser Befähigungsnachweis kann mittels der sogenannten EU-Bescheinigung erbracht werden.

Einen Musterinhalt eines Einladungsschreibens zur Beantragung eines Geschäftsvisa finden Sie hier.

Martin Räth
International, Standortpolitik und Innovation
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Sabrina Kümmel-Naderer
International, Standortpolitik und Innovation
Existenzgründung und Unternehmensförderung