EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten
Wer sich als Unternehmer in einem anderen EU-Land selbstständig machen oder eine Dienstleistung erbringen möchte, muss dem Staat, in dem er diese Tätigkeit ausüben möchte, eventuell einen Befähigungsnachweis für seine unternehmerische oder berufliche Tätigkeit vorlegen. Dieser Befähigungsnachweis kann mittels der sogenannten EU-Bescheinigung erbracht werden. Die Industrie- und Handelskammern stellen neben den Handwerkskammern diese Bescheinigung aus.
Die "Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten" bildet den beruflichen Werdegang bzw. den Lebenslauf einer in der gewerblichen Wirtschaft oder in einem Handwerk aktiven Geschäftsperson nach. Zu Beginn befinden sich die Angaben zur Person. Am Schluss des Vordrucks besteht unter II. die Möglichkeit, einen erlernten Beruf, eine Schulausbildung oder ein abgeschlossenes Studium zusammen mit dem dazu erteilten Zeugnis, dem Diplom, dem erworbenen Titel bzw. der anerkannten Berufsbezeichnung einzutragen.
Zwischen den persönlichen Daten und der Ausbildung ist der Abschnitt I. dafür vorgesehen, verschiedene berufliche Tätigkeiten vom selbständigen Unternehmer bis zum Arbeitnehmer festzuhalten. Die Dauer der Tätigkeiten muss ausgezählt und zeitlich mit Jahren und Monaten beziffert werden.
Die Abstufungen in vereinfachter Form:
- Tätigkeit als Selbstständige/Selbstständiger,
- Tätigkeit als Leiterin/Leiter eines Unternehmens oder einer Zweigniederlassung,
- Tätigkeit als Stellvertreterin/Stellvertreter des Unternehmens bzw. dessen Leiterin/Leiters,
- Tätigkeit in leitender Stellung mit a) technischen, b) kaufmännischen oder c) anderen charakteristischen Aufgaben,
- Tätigkeit als Unselbstständige/Arbeitnehmerin oder Unselbstständiger/Arbeitnehmer.
- Die angegebenen Tätigkeiten müssen anhand von aussagekräftigen Dokumenten nachgewiesen werden. Geeignete Unterlagen dafür sind Schul- und Hochschulzeugnisse, Kaufmannsgehilfen- und Gesellenbriefe, Gewerbeanmeldungen, Eintragungsunterlagen für das Handelsregister, Arbeitszeugnisse usw.
