Energie- und Stromsteuer berechnen

Die IHK Lippe zu Detmold stellt Betrieben kostenfrei ein ihr Rechentool für Energie- und Stromsteuerermäßigungen zur Verfügung, welches regelmäßig aktualisiert wird.
Das Excel-Berechnungstool berechnet die möglichen Erstattungsansprüche nach den Paragraphen 51 bis 54 Energiesteuergesetz bzw. nach Paragraphen 9 bis 9b Stromsteuergesetz. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können damit sehr schnell einschätzen, welche Erstattungsansprüche sie gegenüber dem Hauptzollamt geltend machen können.
Für die meisten Unternehmen des produzierenden Gewerbes lohnt sich allein schon die vergleichsweise einfache Beantragung der Stromsteuerermäßigung nach § 9b StromStG. Bei erfolgreicher Antragstellung werden 20,00 Euro pro Megawattstunde erstattet (abzüglich eines Sockelbetrages von 250 Euro).
Der Spitzenausgleich nach § 10 StromStG bzw. § 55 EnergieStG ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Dessen Berechnung ist im Excel-Tool nicht mehr enthalten. Die Einführung eines Energiemanagementsystems ist damit für Rückerstattungen der Strom- bzw. Energiesteuer nicht mehr erforderlich.