IHK zu Dortmund

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) gewerblich

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm fördert aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes sowie nicht-investive Maßnahmen.
In besonderen Förderregionen können Investitionsmaßnahmen der gewerblichen Wirtschaft mit nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen unterstützt werden. Hierbei geht es darum, vom Strukturwandel besonders betroffene Gebiete, durch die Investitionstätigkeit von Unternehmen zu stärken.
Damit sollen Anreize für die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen geboten werden. Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Antragsberechtigt nach dem regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes NRW (RWP) sind gewerbliche Unternehmen aus den Bereichen Industrie, besondere Dienstleistungen und Tourismus.
In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße und dem Investitionsvorhaben können ab einem Investitionsvolumen von 150.000 Euro im Einzelfall bis zu 50 % der Investitionskosten gefördert werden.
Zum Beispiel können folgende Vorhaben unterstützt werden:
  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
  • erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
  • Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
  • Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten
  • Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten
  • Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
  • Schulung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung ist
  • Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind
Die Antragstellung muss immer zwingend vor Beginn des Vorhabens schriftlich unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare bei der NRW.BANK erfolgen. 

Die IHK zu Dortmund bietet die Möglichkeit einer individuellen Beratung im Rahmen der IHK-Finanzierungssprechtage an. Die Sprechtage sind kostenfrei und werden online durchgeführt. Eine Anmeldung ist vorab erforderlich.