Nr. 1942506

Bewachungsgewerbe

Um den besonderen Erfordernissen der Bewachung von Seeschiffen Rechnung zu tragen, ist das Gewerbe der maritimen Bewachungsunternehmen durch das Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen vom 4. März 2013 (Bundesgesetzblattl I Seite 362) einer Zulassungspflicht unterworfen worden. Zuständig ist das Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)