USB-Datenbank unterstützt Sicherheit im Bewachergewerbe

Worum geht es bei der USB-DB?

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) übernehmen mit der Sachkundeprüfung und Unterrichtung im Bewachungsgewerbe die wichtige hoheitliche Aufgabe, Personen, die im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe tätig sind, auf diese verantwortungsvolle Aufgabe vorzubereiten. Da das Gewerbe in Deutschland erlaubnispflichtig ist, muss die erworbene Sachkunde durch einen von der IHK ausgestellten Nachweis gegenüber der Erlaubnisbehörde belegt werden. Die IHKs sind verpflichtet, den Erlaubnisbehörden die Daten der Nachweise von „Unterrichtungen und Sachkundeprüfungen im Bewachungsgewerbe“ (kurz: USB-DB) in einer gleichnamigen Datenbank elektronisch zum Abruf bereit zu stellen.

Warum wird das Hologramm als Sicherheitsmerkmal abgelöst?

Trotz hoher Sicherheitsmerkmale auf den Zeugnissen wie zum Beispiel Hologramme - so war vom 1. März 2008 bis zum 31. Januar 2020 auch auf den Bescheinigungen der IHK Bodensee-Oberschwaben ein Hologramm-Etikett mit einem neutralen IHK-Logo neben dem Siegel angebracht - kam es in den vergangenen Jahren zu Fälschungen dieser (Papier-) Nachweise. Als Reaktion darauf hat der Gesetzgeber die Anforderungen an den Prüfprozess zur Erteilung der Erlaubnis erhöht. Seit 1. Februar 2020 erkennt man bei den Bewacher-Bescheinigungen der IHK Bodensee-Oberschwaben am Validierungscode (ohne Hologramm) in der Fußzeile, dass sie an die Datenbank gemeldet wurden.

Was ist der Unterschied zwischen USB-Datenbank und Bewacherregister (BWR)?

Im BWR, welches durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ) betrieben wird, werden bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden und Wachpersonal erfasst und verwaltet. Genutzt wird dieses ausschließlich durch die zuständigen Landesbehörden.
In der USB-DB werden die Daten der Nachweise gespeichert, die die IHKs ausgestellt haben. Per Abfrage über das BWR kann die Behörde überprüfen, ob der Nachweis über die Sachkundeprüfung eines Existenzgründers im Wachgewerbe, oder - je nach Tätigkeit - der Unterrichtungsnachweis eines Angestellten echt sind.

Wie funktioniert die USB-Datenbank?

Die USB-DB befindet sich seit April 2019 im Betrieb durch die IHK DIGITAL GmbH. Zuvor wurde die USB-DB von den IHKs mindestens mit den Daten aller Nachweise befüllt, die seit dem 1. Januar 2009 ausgestellt wurden. Die Datenübertragung erfolgt automatisiert über eine Schnittstelle, an die die IHK-Verwaltungssysteme angeschlossen sind.

Was ist mit „Kinderkrankheiten“ der neuen Datenbank?

Die IHKs unternahmen große Anstrengungen, alle Nachweise, die ab dem 1. Januar 2009 ausgestellt wurden, fristgerecht in die USB-DB zu übertragen. Die Abrufschnittstelle aus dem Bewacherregister stand zum vereinbarten Termin noch nicht zur Verfügung und konnte erste Mitte Juni 2019 durch das BAFA in Betrieb genommen werden. Dort wurden sofort zahlreiche Abfragen an die USB-DB gestellt. Obwohl das Zusammenspiel zwischen USB-DB und dem BWR grundsätzlich gut funktionierte, zeigte sich schnell, dass viele Abfragen einem Eintrag in der USB-DB nicht erfolgreich zugeordnet wurden. Folglich kam es gegenüber den IHKs seitens der Behörden hinsichtlich der Echtheit von Zeugnissen zu vermehrten Anfragen per Fax, E-Mail, Brief oder telefonisch. Dies führte zu einem hohen Arbeitsaufkommen bei den zuständigen Mitarbeitern in den IHKs.
Um den Ursachen für die vielen Nichttreffer auf den Grund zu gehen, wurden die Daten der USB-DB und die Abfragedaten erhoben und ausgewertet. Zunächst fiel auf, dass es viele identische Abfragen der Daten der USB-DB gab. Knapp die Hälfte der Anfragen führte zu einer positiven Zuordnung und damit einer erfolgreichen Bestätigung des Sachkunde- beziehungsweise Unterrichtungsnachweises.
Besonders spielte der zeitliche Aspekt oder Abweichungen in der Schreibweise eine entscheidende Rolle. So sind Nachweise vor dem Pflichtzeitraum, das heißt vor dem 1. Januar 2009, nicht flächendeckend in der USB-DB verfügbar. Eine technische Verbesserung wurde für Fälle erreicht, bei denen nur der Geburtsort minimal abweicht, so zum Beispiel weltweit unterschiedlich geschrieben wird. So dass sich das Verhältnis auf 58 Prozent Treffer zu 26 Prozent Nichttreffer verbessert hat. Siehe dazu sowie zu den übrigen 16 Prozent die Abbildung. Trotz dieser Verbesserung besteht weiterer Handlungsbedarf, um das Zusammenspiel aller Komponenten zu optimieren und damit Nachfragen über andere Kanäle zu minimieren.

Was bringt die Zukunft?

Am 1. Juli 2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Zuständigkeit für das Bewachungsrecht vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übernommen. Das derzeit beim BAFA geführte Bewacherregister soll mittelfristig beim Statistischen Bundesamt im Geschäftsbereich des BMI geführt werden. Beide Behörden haben für die Übergangsphase eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Damit der Übergang reibungslos abläuft und zudem die aktuellen technischen und prozessualen Probleme aus dem Weg geräumt werden können, hat der DIHK seine Unterstützung angeboten. Ständig wird das Zusammenspiel aller Komponenten optimiert, so dass das Jahr 2021 im Hinblick auf die reibungslose Handhabung der USB-DB positive Veränderungen mit sich bringen und die „schöne neue“ digitale Welt auch hier maßgeblich vorantreiben sollte.
Quelle: DIHK Tagesspiegel vom 15. Februar . 2021, Autor: Julian Topp