DNK-Kriterium 4

Tiefe der Wertschöpfungskette

Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.
Als Industrie- und Handelskammer beruht unsere Wertschöpfung auf der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen und der Einnahme von Gebühren und Entgelten für unsere hoheitliche Aufgaben und Serviceangebote. Unsere Lieferketten bzw. Beschaffungen umfassen in Rahmen- und Einzelverträgen den Einkauf von:
  • Strom, Fernwärme und Wasser für unsere Geschäftsstelle, Abfallentsorgung
  • Beratungsleistungen
  • verschiedensten Dienstleistungen für unsere Geschäftsstelle, z. B.
    • Veranstaltungsservice
    • Empfang- und Sicherheitsdienstleistungen
    • Postservice
    • Reinigung
    • Ingenieursdienstleistungen
    • Kurierdienstleistungen
    • Umzugsdienstleistungen
  •     verschiedenste Waren, z. B.
    • Büroeinrichtung
    • Büromaterial
    • Catering
    • Druckprodukte
    • Hard- und Software
  • Wartungen
Die Aspekte der Nachhaltigkeit in unserer Lieferkette beziehen sich darauf, wie die von uns erworbenen Dienstleistungen und Produkte sich auf die Umwelt und die Gesellschaft auswirken. Dies erstreckt sich über eine Vielzahl von Aspekten, von den Arbeitsbedingungen unserer Dienstleister bis hin zur Erfüllung anspruchsvoller Nachhaltigkeitskriterien in Bezug auf die Produkte, die von uns oder unseren Zulieferern erworben werden. Diese Kriterien spiegeln sich in vielfältigen Dimensionen wider, wie beispielsweise Recyclingfähigkeit, Fairness, regionale Herstellung, biologischer Anbau, Langlebigkeit und umweltverträgliche Herstellungsmethoden. Eine umfassende Analyse der sozialen und ökologischen Probleme einzelner Stufen der Wertschöpfungskette haben wir bisher nicht durchgeführt. Auf Grund des von uns als risikoarm eingeschätzten Profils unserer Lieferkette ist dies auch vorerst nicht geplant.
Unsere Beschaffungen orientieren sich an einer internen Beschaffungsrichtlinie, die im Einklang mit den Grundsätzen des öffentlichen Vergaberechts steht. Dabei legen wir besonderen Wert auf Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und Wettbewerb. Die Richtlinie unterstreicht die Bedeutung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und verpflichtet uns, diese Prinzipien in unseren Beschaffungsprozessen zu berücksichtigen.
Im März 2023 haben wir unsere Beschaffungsrichtlinie überarbeitet, um den Aspekt der Nachhaltigkeit stärker zu betonen. Ab einem Auftragswert von 6.000,01 EUR brutto ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien nun zwingend vorgeschrieben, das heißt, bestimmte Nachweise für Nachhaltigkeit müssen erbracht werden. Dies geschieht entweder durch nachhaltige Eignungskriterien, so dass „nicht-nachhaltige“ Produkte grundsätzlich ausscheiden und nicht eingekauft werden können. Sofern eine Berücksichtigung auf der Ebene der Eignungskriterien nicht stattfindet oder stattfinden soll, muss eine Berücksichtigung auf der Ebene der Wertungskriterien erfolgen. Dies bedeutet, dass neben dem Preis (und ggf. anderen Kriterien wie Referenzen etc.) Nachhaltigkeitsnachweise mit mindestens 15 % (ab 200.000 € Auftragswert mit mindestens 20 %) bewertet werden müssen. Die Verpflichtung zur Berücksichtigung bedeutet nicht, dass eine finale Entscheidung für das nachhaltigste Produkt fallen muss. Vielmehr ist unter Berücksichtigung aller Kriterien das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen.
Sollte Nachhaltigkeit weder auf der Ebene der Eignungs- noch auf der Ebene der Wertungskriterien berücksichtigt werden können (da z. B. keine Nachhaltigkeitskriterien denkbar sind) bedarf es einer besonderen Begründung.
In Ergänzung zur Beschaffungsrichtlinie wollen wir für bestimmte Produktgruppen eine verpflichtende Erbringung bestimmter Nachhaltigkeitsnachweise einführen. 
Bei den Produktgruppen fiel eine erste Auswahl auf Catering, Büromöbel (inklusive Teppiche und Wandfarben) und IT. Für diese Produktgruppen wollen wir Nachweise wie Siegel, Zertifikate und Standards definieren, die für die Beschaffungsprozesse verpflichtend sein sollen.
Für das Catering bei Veranstaltungen haben wir beispielsweise folgende verpflichtende Nachhaltigkeitsnachweise erarbeitet: 
  • Vorrangig Bio- und Fairtradeprodukte
  • Vorrangig vegetarisches und veganes Angebot
  • Tierische Produkte immer aus Bioproduktion, Biomilch und Hafermilch immer als Standard
  • Vorrangig regionale und saisonale Produkte, insbesondere bei Obst und Gemüse
  • Weitestgehender Verzicht auf Wegwerfartikel 
Ziel ist es, zukünftig in den Produktgruppen keine Beschaffungen mehr durchzuführen, die nicht unseren vorgegebenen Nachhaltigkeitsnachweisen entsprechen.