DNK-Kriterium 17

Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Für unsere Geschäftstätigkeit als Industrie- und Handelskammer und damit in Deutschland ansässiger Organisation gelten die nationalen Arbeits- und Sozialstandards, die in der Regel über den festgeschriebenen ILO-(Mindest)-Standards liegen. Daher stufen wir das Risiko, das aus unserer Tätigkeit direkte Menschenrechtsverletzungen folgen könnten, als gering ein.
Einen Ansatzpunkt identifizieren wir allerdings beim Thema Beschaffung. Wie in Kriterium 4 (Tiefe der Wertschöpfungskette) beschrieben, haben wir daher unsere Beschaffungsrichtlinie überarbeitet, so dass Nachhaltigkeitskriterien jetzt stärker berücksichtigt werden. Darüber hinaus definieren wir aktuell, für bestimmte Produktgruppen Vorgaben wie Siegel, Zertifikate und Standards.
Für unsere Mitgliedsunternehmen wird das Thema im Hinblick der zunehmenden Nachhaltigkeitsregulatorik immer bedeutender. Als Kammer unterstützen wir unsere Mitglieder auf diesem Weg und stellen auf unserer Webseite Informationen zu menschenrechtlichen Risiken und Sorgfaltspflichten im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und dessen europäischem Pendant bereit. Außerdem bieten wir Weiterbildungsangebote wie den Zertifikatslehrgang „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement” oder den Lehrgang „Sustainable Leadership (IHK) - Nachhaltigkeit in Logistik, Beschaffung und Lieferketten“ an, die beleuchten, wie menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalt im Unternehmen und in der Lieferkette praktisch angegangen werden kann. Kompakte Informationsangebote (zum Beispiel im Rahmen der regelmäßigen Präsenzveranstaltung „Trendwerkstatt Nachhaltigkeit“) runden unser Portfolio zum Thema ab.
Konkrete Zielsetzungen und Fortschritte bei der Zielerreichung zum Thema Menschenrechte formulieren wir nicht, da wir den Aspekt für unsere Geschäftstätigkeit als nicht wesentlich einstufen und nur wenige Anknüpfungspunkte identifiziert haben.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Kennzahl (nach DNK)
Wert
GRI SRS-412-3: 
Erhebliche Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden
Wie in DNK-Kriterium 4 (Tiefe der Wertschöpfungskette) beschrieben, haben wir unsere Beschaffungsrichtlinie überarbeitet, um Nachhaltigkeitskriterien stärker zu berücksichtigen, auch Aspekte wie „Fair Trade“ spielen hier eine Rolle.
15 neue Lieferanten wurden gemäß der neuen Beschaffungsrichtlinie anhand von sozialen Kriterien bewertet.
Explizite Menschenrechtsklauseln werden nicht formuliert, da wir den Aspekt für unsere Geschäftstätigkeit als nicht wesentlich einstufen.
GRI SRS-412-1: 
Betriebsstätten, an denen eine Prüfung auf die Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde    
Es existiert eine Betriebsstätte bzw. ein Geschäftsstandort in Berlin.
Am Geschäftsstandort werden die Menschenrechte per Gesetz eingehalten. Er wird daher nicht separat auf Menschenrechtsaspekte geprüft.
GRI SRS-414-1: 
Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden
15
(auf Grund von zentralen Beschaffungen gemäß der neuen Beschaffungsrichtlinie)
GRI SRS-414-2: 
Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen
Die potentiellen negativen sozialen Auswirkungen in der Lieferkette werden in DNK-Kriterium 4 benannt. Als Konsequenz haben wir Nachhaltigkeitsaspekte in unsere Beschaffungsrichtlinie integriert. Außerdem sind wir dabei, verpflichtende Labels und Zertifizierungen für bestimmte Produktgruppen zu definieren (Catering, Möbel, IT etc.).