Unterschiede im Detail

EU- Taxonomie und CSRD konkret

Nachhaltiger zu wirtschaften und zu leben, ist eine Jahrhundertaufgabe, die vor allem vom Klimawandel getrieben wird. Schaffen wir es nicht, nachhaltiger zu handeln, setzten wir unseren Wohlstand und unsere Lebensgrundlage aufs Spiel. Deshalb hat die EU den Green Deal ins Leben gerufen, mit dem Europa 2050 der erste klimaneutrale Kontinent sein soll. Es geht darum, einen ökologisch sicheren und sozial gerechten Raum für profitables Wirtschaften zu schaffen. Es geht um die Zukunftsfähigkeit unseres Kontinents. Die EU-Taxonomie und die Corporate Social Responsibility Directive sind zwei Werkzeuge, mit denen die große Transformation gemeistert werden soll.

Was ist eigentlich Nachhaltigkeit?

Heute verstehen wir den Begriff Nachhaltigkeit so, wie ihn der Brundtland-Bericht „Our common Future“ 1987 definierte: „Dauerhafte Entwicklung ist eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.“ Hier wird deutlich, dass Nachhaltigkeit mehr als Umweltschutz ist. Es geht darum, auf den drei ESG-Ebenen zu wirken, also in den Bereichen Environmental, Social und Governance. 

Was ist die EU-Taxonomie?

Eine zentrale Herausforderung beim Thema Nachhaltigkeit ist die Frage: Was ist nachhaltig und was nicht? Welches wirtschaftliche Handeln trägt positiv zur Zukunftsfähigkeit Europas bei, welches wirkt sich negativ auf das 1,5°-Ziel aus? Diese Frage klärt die EU-Taxonomie. Sie ist das zentrale Klassifizierungsinstrument und die Systematik, nach der entschieden wird, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Mit der EU-Taxonomie lässt sich wissenschaftsbasiert feststellen, wie viel CO2 beispielsweise bei der Herstellung von Zement verbraucht werden darf, damit er als nachhaltig gilt.
So macht die Verordnung nachhaltiges Handeln vergleichbar und objektiv bewertbar – etwa für Investitionen. Investoren können anhand der Kriterien und Messgrößen erkennen, ob ein Unternehmen nachhaltig wirtschaftet. So sollen mehr Gelder in nachhaltige Unternehmen und Technologien gelenkt und zugleich der Green Deal der Europäischen Union unterstützt werden.  
Bislang bietet die EU-Taxonomie ausschließlich Vorgaben fürs Klima (CO2-Reduktion) und zur Klimafolgenanpassung. Themen wie Circular Economy, Biodiversität, chemische Verschmutzung oder soziale Gerechtigkeit sollen folgen.
Die EU-Taxonomie ist auch eine unverzichtbare Grundlage, um vergleichbar über Nachhaltigkeit berichten zu können. Sie liefert die Kennzahlen und Indikatoren, über die Unternehmen gemäß der Corporate Social Responsibility Directive berichten.

Was ist die Corporate Social Responsibility Directive (CSRD)?

Die CSRD ist eine überarbeitete und erweiterte Version der aktuellen Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die 2014 von der Europäischen Kommission eingeführt wurde. Als Teil des Green Deal regelt und harmonisiert sie die Berichtspflicht von Unternehmen zu Nachhaltigkeitsthemen (ESG). Außerdem trägt sie dazu bei, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistung auf eine Weise darstellen, die für Investoren, Kunden und andere Interessengruppen besser zugänglich und verständlicher ist. Dabei geht es um Angaben zu den 6 Umweltzielen (Environmental) der EU, die mit der EU-Taxonomie eingeführt wurden:
Hinzu kommen
  • Angaben zu gesellschaftlichen Aspekten (Social)
  • Angaben zu Aspekten der Unternehmensführung (Governance)
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die CSRD ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Zukunft ist. Es ist auch der übergeordnete Standard, mit dem andere Standards wie der Deutsche Nachhaltigkeitskodex oder die Global Reporting Initiative kompatibel sein werden.
Wie Sie die CSRD umsetzen, erfahren Sie auf der Seite “Was KMU jetzt tun müssen”. Für den persönlichen Austausch zur EU-Taxonomie und CSRD können Sie uns gerne kontaktieren. Darüber hinaus bieten wir auch einige Weiterbildungen zum Thema an.