IHK Aschaffenburg

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und das Bayerische E-Government-Gesetz (BayEGovG) in deren jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.ihk.de/aschaffenburg

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit den vorgenannten Bestimmungen teilweise vereinbar.
Auf inhaltlicher Ebene wurde die Webseite hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalte optimiert. Bilder, Grafiken und Diagramme wurden mit beschreibenden Alternativtexten ergänzt.

PDF-Dokumente

Alle Merkblätter der IHK Aschaffenburg und zahlreiche weitere von der IHK Aschaffenburg erstellte PDF-Dokumente (zum Beispiel Satzungen oder die Informationspflichten zum Datenschutz) stehen barrierefrei zur Verfügung.
Aufgrund der Vielzahl an Unterseiten, PDF-Dokumenten und Inhalten auf unserer Webseite können wir nicht für hundertprozentige Barrierefreiheit garantieren. Insbesondere
Beschreibbare PDF-Dokumente (zum Beispiel Anmeldeformulare, Anträge oder Ausfüllhilfen) stehen nicht barrierefrei zur Verfügung.
Broschüren (zum Beispiel Branchen-Atlanten, IHK-Zeitschrift „Wirtschaft am Bayerischen Untermain“ oder das Weiterbildungsprogramm) stehen ebenfalls nicht barrierefrei zur Verfügung. Der Aufwand einer Umstellung stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
Falls Sie auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 28. März 2022 überprüft und angepasst.

Feedback und Kontakt

Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten kaum erreichbar. Wenn Sie trotz unseres Bemühens auf Schwierigkeiten stoßen oder Anregungen zur Verbesserung bei der barrierefreien Gestaltung von www.aschaffenburg.ihk.de haben, können Sie sich per Post, telefonisch oder per E-Mail an uns wenden:
Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg
Sandra Bauscher
Kerschensteinerstraße 9
63741 Aschaffenburg
Telefon 06021 880-127
E-Mail: bauscher@aschaffenburg.ihk.de 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html