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Lkw-Maut ab 3,5 Tonnen und Handwerkerausnahme

Das Bundesfernstraßenmautgesetz sieht vor, dass ab 1. Juli 2024 auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden, mautpflichtig werden.
Fahrzeuge, die von Handwerks- oder handwerksähnlichen Betrieben eingesetzt werden, sind unter bestimmten Vorausset­zungen von der Mautpflicht befreit. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von der konkreten Fahrt und den beförderten Gütern ab.
Am 5. Juni 2024 ab 15:00 Uhr bieten wir hierzu, zusammen mit Toll Collect, ein kostenloses Webinar an.
Sie sind interessiert und haben auch eine konkrete Frage, z. B. zur Handwerkerausnahme?
Dann senden Sie uns Ihre Anmeldung bis zum 24. Mai 2024 per E-Mail an dang@aschaffenburg.ihk.de und Sie erhalten den Teilnahmelink von uns.
Sollten Sie jetzt schon konkrete Fragen zur Maut über 3,5 t und/oder zur Handwerkerausnahme haben, so können Sie diese gerne vorab per E-Mail an dang@aschaffenburg.ihk.de senden.