Steuerliche Entlastungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg

Stand: Juli 2022

Mit Schreiben vom 17. März 2022 und vom 7. Juni 2022 hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen und anderen Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine geäußert. Es enthält neben Spendenerleichterungen u.a. auch Ausführungen zur Unterbringung geflüchteter Personen sowie Arbeitslohnspenden. Der ebenfalls auf der Seite des BMF veröffentlichte FAQ-Katalog gibt einen Überblick über die näheren Einzelheiten. 
Die Verwaltungsanweisungen im BMF-Schreiben dienen der Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements und gelten für die  Maßnahmen, die vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden.