FAQs zur IHK-Wahl
- Was macht die Vollversammlung?
Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit. Sie legt die wirtschaftspolitischen Positionen und Forderungen an die Politik fest und genehmigt den Haushaltsplan. Sie ist deshalb das wichtigste Gremium der IHK. In der Vollversammlung engagieren sich von allen IHK-Mitgliedern gewählte Unternehmerinnen und Unternehmer aus Wiesbaden, dem Rheingau-Taunus Kreis sowie Hochheim.
- Wann wird die neue Vollversammlung gewählt?
Die neue Vollversammlung der IHK Wiesbaden wird vom 18. Januar bis 20. Februar 2024 gewählt, und zwar für die Dauer von fünf Jahren.
- Wie wird die neue Vollversammlung gewählt?
Die Wahl erfolgt digital. Zu Beginn der Wahlfrist erhalten alle Mitglieder der IHK Wiesbaden ihre Zugangsdaten per Post zum Wahlportal. Sie wählen in allgemeiner, geheimer und freier Wahl 63 Mitglieder der Vollversammlung.
- Wer wählt die Vollversammlung?
Wählen können alle Mitglieder der IHK-Wiesbaden, die sog. IHK-Zugehörigen. Sie sind dabei in drei Wahlgruppen eingeteilt: Industrie/Banken und Versicherungswirtschaft; Handel und Tourismus sowie Dienstleistungswirtschaft. Wählen und auch kandidieren können sie nur in ihrer Wahlgruppe. Die Einteilung in die Wahlgruppen nimmt die IHK aufgrund des angegebenen Unternehmensgegenstandes vor.
- Wie kann ich meine Wahlgruppe erfahren?
Ganz einfach. Am besten jederzeit per E-Mail (m.kuester@wiesbaden.ihk.de) oder telefonisch (Montag – Freitag von 9 – 12 Uhr: 0611-1500-125). Bitte nennen Sie die Bezeichnung Ihres Unternehmens und Ihre IHK-Identnummer.
- Kann ich meine Wahlgruppe ändern?
Ja. Mailen Sie uns dazu bitte bis spätestens 1. Oktober 2023 (m.kuester@wiesbaden.ihk.de). Bitte teilen Sie uns dabei die genaue Bezeichnung Ihres Unternehmens und Ihre IHK-Identnummer mit. Außerdem freuen wir uns über einen kurzen Hinweis, warum Sie sich einer anderen Wahlgruppe zugehörig sehen.
- Wie kann ich für die Vollversammlung kandidieren?
Alle wahlberechtigten IHK-Zugehörigen können für ihre Wahlgruppe Wahlvorschläge einreichen, und zwar vom 10. bis 31. Oktober 2023. Der von der Vollversammlung gewählte Wahlausschuss prüft, ob die Voraussetzungen der Wählbarkeit (dazu: § 4 Wahlordnung) vorliegen und macht am 1. Dezember 2023 die Kandidatenliste auf der IHK-Website bekannt.
- Wie erfahre ich wer alles für die Vollversammlung kandidiert?
Der von der Vollversammlung gewählte Wahlausschuss macht alle Kandidatinnen und Kandidaten am 1. Dezember 2023 auf der bekannt. Außerdem erhalten alle Wählerinnen und Wähler mit den Zugangsdaten zu dem elektronischen Wahlportal Mitte Januar 2024 ein IHK-Wahlmagazin, in dem sich alle Kandidierenden vorstellen.