Bund unterstützt Kulturveranstaltungen mit Sonderfonds

Das Bundeskabinett hat Ende Mai grünes Licht gegeben für einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro. Damit sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen wieder anlaufen können. 

Der Sonderfonds unterstützt mit zwei zentralen Bausteinen:

  1. Einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Damit können Künstlerinnen und Künstler ebenso wie die Veranstalter nun den Wiederanlauf planen. Es ist eine gesonderte Regelung für Veranstaltungen vorgesehen, die regulär am selben Veranstaltungsort wiederholt werden - etwa für Filmvorführungen im Kino.
  2. Eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Diese betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Die Veranstalter registrieren die Kulturveranstaltung vor der geplanten Durchführung auf der IT-Plattform der Länder und legen dabei auch eine Kostenkalkulation und ein geeignetes Hygienekonzept oder ähnliche Dokumente vor. Tritt der Schadensfall ein, kann die Förderung beantragt werden. Die konkreten Verluste und entstandenen Kosten werden dabei von den Veranstalterinnen und Veranstaltern nachgewiesen und von prüfenden Dritten bestätigt. Die Veranstalterinnen und Veranstalter verpflichten sich zu einem kostenminimierenden Verhalten. Die Verwaltung und Abwicklung erfolgt durch die Länder.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren unter sonderfonds-kulturveranstaltungen.de