Gültigkeitsdauer des digitalen COVID-Zertifikats der EU

Für das digitale COVID-Zertifikat der EU wurde ab 1. Februar 2022 eine neue Gültigkeitsdauer von 270 Tagen (=9 Monaten) für die Grundimmunisierung festgelegt. Anders als in einigen Medienberichten ungenau dargestellt findet dies aber nur auf den grenzüberschreitenden Reiseverkehr Anwendung
Worum geht es?
Die neuen EU-Vorschriften beziehen sich auf das digitale COVID-Zertifikat der EU, das seit 1. Juli 2021 EU-weit Anwendung findet, um ein koordiniertes Vorgehen der der Mitgliedstaaten für sicheres Reisen in der Corona-Pandemie innerhalb der EU zu ermöglichen. Bisher galt hier keine EU-einheitliche Frist für die Gültigkeit des Nachweises der Grundimmunisierung.
Was wurde auf EU-Ebene beschlossen?
  • Die Europäische Kommission hat am 21. Dezember 2021 einen delegierten Rechtsakt angenommen, mit dem die Geltungsdauer des digitalen COVID-Zertifikats der EU für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr innerhalb der Union auf 270 Tage (also ca. 9 Monate) festgelegt wird. Diese Geltungsdauer bezieht sich auf die Grundimmunisierung und gilt ab 1. Februar 2022. Damit wird ein klarer und verbindlicher Anerkennungszeitraum für die Impfzertifikate geschaffen, sofern diese für Reisen innerhalb der EU genutzt werden. Ziel ist eine Harmonisierung der derzeit unterschiedlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten.
  • Darüber hinaus hat der Rat eine Empfehlung vorgelegt (25. Januar 2022), ab 1. Februar 2022 einen personenbezogenen Ansatz im EU-Reiseverkehr zu verfolgen (anstelle eines geografischen mit Risikogebieten). Damit sollen Personen mit gültigem EU-COVID-Zertifikat bei innereuropäischen Reisen keinen zusätzlichen Einschränkungen (wie Test- oder Quarantäneauflagen) unterliegen. Diese Empfehlung ist nicht verbindlich und bezieht sich auf einen Vorschlag der Kommission.
Wie wirkt sich der Beschluss auf Maßnahmen in Deutschland aus?
  • Es ist mitgliedstaatliche Kompetenz, festzulegen, welche Gültigkeitsdauer für Impfnachweise für nationale Maßnahmen wie Zugangsbeschränkungen gelten sollen.
  • Die oben genannte 270-Tage-Regelung gilt daher bisher noch nicht innerhalb Deutschlands (Stand: 27.1.2022).
  • Die EU-Mitgliedstaaten können unterschiedliche Regeln festlegen, was die Nutzung des digitalen EU-Zertifikats als Nachweismittel bei nationalen/regionalen Zugangsbeschränkungen angeht (also 3G / 2G in Deutschland). Seitens der Europäischen Kommission erhofft man sich mittelfristig eine Angleichung der Geltungsdauer (siehe Pressemeldung vom 31. Januar 2022).
  • In Deutschland gelten daher aktuell entsprechend den bundes- oder landesrechtlichen Kompetenzen unterschiedliche Regelungen.
  • In Deutschland wird allerdings zeitnah mit einer Übernahme der 270-Tage-Regelung gerechnet, voraussichtlich über die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) oder über einen dynamischen Verweis wie bei der Verkürzung des Genesenenstatus.
Wo finde ich verlässliche Informationen zur Geltungsdauer in Deutschland?