Corona - Arbeitsschutzverordnung - aufgehoben

Informationen für Arbeitgeber (Arbeitsschutzverordnung, Vorsichtsmaßnahmen, Verdachtsfälle, arbeitsrechtliche Hinweise usw.)

Keine Corona-Regeln mehr am Arbeitsplatz
Die Bundesregierung hat die vorzeitige Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Seit dem 2. Februar gilt diese nicht mehr. Ausnahmen gelten lediglich für Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege.
Zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr sowie dem Personennahverkehr in Hessen ist zum 2. Februar auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gefallen. Ursprünglich sollte diese bis noch zum 7. April gelten. Aufgrund des sinkenden Infektionsgeschehens hält die Bundesregierung einheitliche Vorgaben für Corona-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz aber nicht mehr für erforderlich.
Einzig in Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind weiterhin Corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Beschäftigte jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) empfiehlt allerdings, weiterhin am Arbeitsplatz bewährte Schutzmaßnahmen umzusetzen, um Ansteckungen zu vermeiden und krankheitsbedingte Personalausfälle zu minimieren.