Rechtsänderungen im Umweltbereich 2020

Mit dem Jahreswechsel gehen auch wieder Rechtsänderungen einher. Folgende Neuerungen gilt es zu beachten:
Gesetz
Änderung
42. BImSchV
Bis zum 19. August 2020: Anlagen, die zwischen dem 19. August 2011 und vor dem 19. August 2013 in Betrieb gegangen sind, müssen von einem öffentlich bestellten Sachverständigen oder einer Inspektionsstelle Typ A überprüft werden.
Anwendung neues Fachmodul ab 1.1.2020:
Das Modul enthält Festlegungen für Prüflaboratorien, die Ermittlungen im Bereich der 42. BImSchV „mikrobiologische Untersuchungen“ durchführen. Außerdem werden die Anforderungen an die Fachbegutachter, die die Kompetenznachweise prüfen und bewerten, festgelegt.
44. BImSchV
Änderung der Grenzwerte für Formaldehyd ab 1.1.2020
für Biogasanlagen:
Neuanlagen: 20 mg/m³
Bestehende Anlagen: 30 mg/m³
ElektroG, ElektroGGebV
Änderung der Gebührenverordnung:
Fünfte Änderungsverordnung zur Gebührenverordnung zum 1.1.2020, Anpassung der Gebührentatbestände
BattG
Umwandlung Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) in ein herstellereigenes System nach § 7 BattG, voraussichtlich zum 1.1.2020.
Kehr- und
Überprüfungsordnung
(KÜO)
Im Laufe des Jahres 2020:
Änderung der Gebühren
Möglichkeit der Reduktion der Kehrhäufigkeit bei Feuerstätten für feste Brennstoffe in Fällen erkennbar rückstandsarmer Verbrennung
StrahlenschutzVO
Nachweise bis zum 31.12.2020:
Bei bestehenden Genehmigungen für den Umgang mit
hochradioaktiven Stoffen (HRQ) sind für den Notfall und geeignete Kommunikationsverbindungen nachzuweisen.
KrWG
Voraussichtlich bis zum 5.7.2020:
Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie. Insbesondere neue Regelungen zur Produktverantwortung.
VerpackG
Im Laufe des Jahres 2020:
Erstes Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes. Dies beinhaltet ein Verbot über das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen, mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern.
REACH
Informationsanforderungen und Klarstellungen für die Registrierung von Nanoformen von Stoffen ab 1.1.2020:
Betroffen sind Unternehmen, die registrierungspflichtige Stoffe in Nanoform herstellen oder importieren.
Trinkwasserverordnung
Einbringungsverbot für Gegenstände und Verfahren in
Trinkwasseranlagen, die nicht der Trinkwasserversorgung dienen gem. § 17 Abs. 7, ab 9.1.2020:
Bei Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser dürfen nur Stoffe oder Gegenstände im Kontakt mit dem Roh- oder Trinkwasser verwendet und nur physikalische oder chemische Verfahren angewendet werden, die bestimmungsgemäß der Trinkwasserversorgung dienen. Bereits eingebrachte Stoffe oder Gegenstände, die bestimmungsgemäß nicht der Trinkwasserversorgung dienen, müssen aus dem Roh- oder Trinkwasser entfernt werden.
RoHS
RoHS-Anforderungen ab dem 1.3.2020:
Elektrotechnische Produkte, die in der EAWU (Eurasische Wirtschaftsunion der Länder Russland, Belarus, Armenia, Kirgisien, Kasachstan) vermarktet werden, benötigen eine Konformitätsbestätigung. Damit müssen Hersteller nachweisen, dass ihre Produkte dem Technischen Reglement „EAWU TR 037/2016“ zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrotechnischen und radioelektronischen Produkten entsprechen.
Verordnung (EU)2019
/1782 zur Festlegung von Ökodesign-
Anforderungen an
externe Netzteile
Ökodesign-Vorgaben ab 1.4.2020:
Die Verordnung enthält Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme externer Netzteile (bestimmte Batterieladegeräte und Dockingstationen).