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PSD2 = Starke Kundenauthentifizierung Pflicht

Viele Banken haben Ihre Systeme bereits an die neuen Regeln der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) angepasst.
Doch auch das Ein- und Verkaufen ändert sich, denn die EU-Richtlinie betrifft ebenso die Zahlungsabwicklung im stationären und im Online-Handel. Die IHK-Organisation bietet einen Überblick.
Die Ende 2015 erlassene PSD2 sieht vor, dass ab dem 14. September 2019 im elektronischen Zahlungsverkehr die sogenannte „Starke Kundenauthentifizierung“ (SKA) verbindlich wird. Das bedeutet, dass sich ein Computernutzer beispielsweise für Bankgeschäfte in einer Form zu authentifizieren hat, die mindestens zwei Elemente umfasst.
Diese Elemente müssen zwei der drei folgenden Kategorien abdecken:
  • Wissen (also etwa ein Passwort)
  • Besitz (zum Beispiel ein bestimmtes Mobiltelefon)
  • Inhärenz (das kann ein Fingerabdruck sein)
Was das für den Handel in der Praxis bedeutet, erläutern wir in einem Infoblatt:
Worum geht es? Wer ist betroffen? Was ist zu tun? Und nicht zuletzt: Welche Ausnahmen gibt es und wie steht es um die zeitliche Umsetzung?