12. März 2025

Verkehrsbehinderungen in der B10-Umbauphase in Ulm

Die Vollversammlung der IHK Ulm blickt mit großer Sorge um den Wirtschaftsstandort Ulm auf die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur während der B10-Umbauphase. Da den möglichen Umleitungs- und Umfahrungsstrecken während der Baumaßnahmen besondere Bedeutung zukommt, fordert die Vollversammlung der IHK Ulm mit Beschluss vom 11. März 2025 die Stadt auf, jegliche zusätzlichen Einschränkungen für den Individualverkehr in dieser Zeit zu vermeiden.
In einem offenen Brief „Verkehrsbehinderungen in der B10-Umbauphase in Ulm“ hat sich die IHK Ulm heute mit konkreten Forderungen an den Ulmer Gemeinderat, an Oberbürgermeister Martin Ansbacher und an den Baubürgermeister der Stadt Ulm, Tim von Winning, gewandt.
Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Ulm,
die B10 ist die zentrale Verkehrsachse durch Ulm. Mit dem Umbau des Blaubeurer Tors und dem Neubau der Wallstraßenbrücke steht dabei nun ein Großprojekt an, das Ulm vor große verkehrliche Herausforderungen stellen wird.
Die IHK Ulm und die Stadtverwaltung Ulm tauschen sich regelmäßig auf verschiedenen Ebenen über die anstehenden Baumaßnahmen auf der B10 aus. Damit wird die regionale Wirtschaft in den Informationsfluss eingebunden. Es ist ein gutes Miteinander. Auch konnten wir so den Eindruck gewinnen, dass die anstehenden Maßnahmen sorgfältig geplant und mit großem Engagement auf Fach- und Leitungsebene begleitet werden.
In den Abstimmungen treten jedoch auch unterschiedliche Sichtweisen auf, gerade im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur auf den möglichen Umleitungsstrecken. Da den möglichen Umleitungs- und Umfahrungsstrecken während der Baumaßnahmen besondere Bedeutung zukommt, fordert die regionale Wirtschaft, vertreten durch die Vollversammlung der IHK Ulm, die Stadt auf, jegliche zusätzliche Einschränkungen für den Individualverkehr zu vermeiden. Gleiches gilt für Engpässe, die jüngst geschaffen wurden. Ziel muss die Sicher­stellung der bestmöglichen verkehrlichen Abwicklung und Leistungsfähigkeit sein.
Konkret fordert die Vollversammlung in ihrem Beschluss vom 11. März 2025 die Stadt auf, zumindest bis zum Ende der Umbauphase (voraussichtlich 2030), folgende Vorschläge bei den Planungen zu berücksichtigen:
1. Ehinger Tor:

a. Keine Fahrspurreduktion auf der Neuen Straße (Kreuzung Bismarckring) von 5 auf 3 Spuren. Im Zusammenhang mit dem Neubau der ÖPNV-Haltestelle kann eine Reduktion um maximal eine Fahrspur mitgetragen werden.

b. Furttenbachstraße: Keine Sackgasse umsetzen, für Individualverkehr die Verkehrsbeziehung von der Zinglerstraße auf die B10 nach Süden bestehen lassen. Nach Fertigstellung der B10-Baustellen kann die Umgestal­tung mit Sackgasse erfolgen.

c. Zinglerstraße/B311: Keine Fahrspurreduktion von zwei Richtungsfahrbahnen auf je eine Fahrspur.
2. Friedrich-Ebert-Straße:
Keine Fahrspurreduzierung in Fahrtrichtung Süden, d.h. Beibehaltung der beiden Fahrspuren direkt vor dem Hauptbahnhof.
Ergänzend sollte zumindest bis zum Ende der Umbauphase (voraussichtlich 2030) der jüngst geschaffene Engpass im Kreuzungsbereich Wielandstraße/König-Wilhelm-Straße/Olgastraße beseitigt werden. Denn nach dem Umbau treten heute auch außerhalb der Hauptverkehrszeiten größere Verkehrs­behinderungen in diesem Bereich auf. Dieser Bereich wird künftig von den B10-Umleitungs- und Ausweichverkehren stark frequentiert werden. Ob die Wiedereröffnung der Karlstraße ausreichend Entlastung bringt, ist somit fraglich.
3. Kreuzungsbereiche Wielandstraße/König-Wilhelm-Straße/Olgastraße:
Wiederherstellung der Verkehrsbeziehungen auf Stand vor Umbau „Münchner Straße“ 2024, d.h. Kreuzungsbereich Wielandstraße/König-Wilhelm-Straße in die König Wilhelm-Straße: wieder zwei Linksabbiegespuren, Kreuzungsbereich König-Wilhelm-Straße/Olgastraße in die Olgastraße: wieder zwei Rechtsabbiegespuren.
Der Ausschuss Verkehr und Logistik der IHK Ulm hat sich im Vorfeld der Vollversammlungssitzung ebenfalls für die o.g. Forderungen ausgesprochen.
Wenn zudem zahlreiche Händler und Gastronomen aufgrund der großen verkehrlichen Herausforderungen in den kommenden Jahren sogar bei der eigentlich lang ersehnten Neugestaltung der Fußgängerzone über eine Verschiebung nachdenken, zeigt dies, wie groß die Verunsicherung und die Befürchtung in den Unternehmen ist.
In dieser schwierigen Phase weitere Verkehrsbeschränkungen/-engpässe umzusetzen, ist auch aus psychologischer Sicht schädlich (Stichwort: „Nichterreichbarkeit von Ulm“).
Wir möchten Sie daher bitten, sich für die regionale Wirtschaft und damit für unsere Anliegen einzusetzen. Gerne kommen wir zu einem Austausch in Ihre Fraktionssitzung, begrüßen Sie in der IHK bzw. stehen telefonisch zur Verfügung.
Dr. Jan-Stefan Roell
Präsident der IHK Ulm
Petra Engstler-Karrasch
Hauptgeschäftsführerin der IHK Ulm
Hinweis: Die inhaltlichen Aussagen in den Pressemeldungen der IHK Ulm basieren auf den erarbeiteten Positionen der demokratisch legitimierten Gremien der IHK Ulm, Befragungen oder Angaben aus statistischen Auswertungen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es zu den dargestellten Aussagen innerhalb der Mitgliedsunternehmen der IHK Ulm auch abweichende Meinungen geben kann.