Corona-Informationen

Übebrückungshilfen III Plus (Juli - Dez. 2021)

Programmzeitraum

01.07.2021 – 31.12.2021

Wer wird gefördert?

Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie Start-ups, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden, gemeinnützige Unternehmen, kirchliche Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen, mit einem coronabedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 %.

Wie hoch ist die Förderung?

Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten
bis zu 100 % der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch
bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei 50 % bis 70 % Umsatzeinbruch
bis zu 40  % der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 % Umsatzeinbruch
sowie zusätzlich ein Eigenkapitalzuschuss bis zu 40 % der Fixkosten (1-11 aus dem Fixkostenkatalog) in den Monaten November 2020 bis September 2021, wenn eine monatlicher Umsatzeinbruch von mindestens 50 % vorliegt:

Neu im Programm im Vergleich zu Überbrückungshilfe III

„Restart-Prämie“: Einführung einer Personalkostenhilfe für Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen.

Antragstellung

Ab dem 23.07.2021.
Nur elektronisch durch Steuerberater, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer

Detailierte Informationen und FAQ des Wirtschaftsministeriums

Stand: 2. Dezember 2021