Corona-Informationen

Tilgungszuschuss für Schausteller und Veranstaltungsbranche

Programmzeitraum

Tilgungszuschuss II: Jahrestilgungsrate Januar bIs Juni 2021 und oder Juli bis Dezember 2021, Antragstellung bis 31.03.2022 (verlängert)
Tilgungszuschuss III: Jahrestilgungsrate Januar bIs Juni 2022

Wer wird gefördert?

Unternehmen und Selbstständige des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxigewerbes bei einem Umsatzrückgang von über 60 % beim Tilgungszuschuss II bzw. von über 50 % beim Tilgungszuschuss III

Was wird gefördert?

Tilgungsraten der Regeltilgungspläne

Wie wird gefördert?

Zuschuss in Höhe von 50 % der Tilgungsrate bis max. 300.000 €
Stand: 24. März 2022