Corona-Informationen

Rückmeldeverfahren - Soforthilfe I (März 2020 - Mai 2020)

Programmzeitraum

25.03.2020 – 31.05.2020

Rückmeldeverfahren Soforthilfe Corona

Mitte Oktober 2021 versendete die L-Bank an alle Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe Briefe mit der Bitte um zusätzliche Angaben. Für die Rückmeldung steht eine Online-Anwendung zur Verfügung.
Die Rückmeldung musste ursprünglich bis spätestens 19. Dezember 2021 erfolgen. Nachdem die Rückmeldefrist für Soforthilfeempfänger bis zum 16. Januar 2022 verlängert wurden, welche die Rückmeldung gemeinsam mit prüfenden Dritten (beispielsweise Steuerberater) vornehmen, gilt jetzt für alle, dass sie ihre Daten bis zu dieser Frist auf der Plattform erfassen können. Das Wirtschaftsministerium appelliert jedoch die Rückmeldung möglichst zeitnah abzugeben.
Aus verfahrenstechnischen Gründen war die Online-Anwendung für das Rückmeldeverfahren ohnehin für alle bis zum 16. Januar 2022 verfügbar, sodass grundsätzlich von allen Empfängern der Soforthilfe Daten nacherfasst werden konnten.
Mithilfe eines bereitgestellten Berechnungstools muss der tatsächlichen Liquiditätsengpass im individuellen Förderzeitraum berechenet werden und dem im Frühjahr 2020 prognostizierte Liquiditätsengpass bzw. beantragten Höhe der Soforthilfe gegenübergestellt werden. Hierbei kann es zu einem Rückzahlungsbedraf kommen, der im Rückmeldeverfahren anzugeben ist.
Wichtiger Hinweis für Antragsteller mit mehreren Anträgen
In den FAQ wurde unter Punkt 5.4. ergänzt, dass man sich beim Zeitraum für den Liquiditätsengpass auf die frühere Antragstellung beziehen kann, wenn die frühere Antragstellung belegt werden kann. Diese auch von uns geforderte Möglichkeit bedeutet für die meisten Unternehmen einen höheren Liquiditätsengpass und somit eine höhere Soforthilfe bzw. niedrigere Rückzahlung. Die genaue Regelung finden Sie hier unter Punkt 5.4. im letzten Absatz.

Wer wird gefördert?

Unternehmen bis 50 Beschäftigte

Wie hoch ist die Förderung?

Zuschuss in Höhe des Liquiditätsengpass für drei Monate, die im Förderzeitraum beginnen aber maximal:
bis 5 MA max 9.000 €
bis 10 MA max. 15.000 €
bis 50 MA max. 30.000 €

Weitere Infos und FAQ

Stand: 16. Dezember 2021