Corona-Informationen

Restart-Prämie der L-Bank startet am 1. März

Mit der Restart-Prämie der L-Bank startet am 1. März ein neues Förderprogramm für den Mittelstand. Die Restart-Prämie unterstützt Betriebe finanziell dabei, nach der Pandemie in die Wiederaufnahme des regulären Geschäftsbetriebs zu investieren. Ziel ist es, wieder das Vorkrisenniveau zu erreichen.

Wer wird gefördert?

Die L-Bank erweitert ihr Förderangebot am 1. März um einen zusätzlichen Tilgungszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen, die besonders von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie betroffen sind: Mit der Restart-Prämie können beispielsweise Betriebe des Einzelhandels, der Veranstaltungswirtschaft, der Gastronomie sowie des Taxi- und Mietwagengewerbes ihren Neustart ankurbeln.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Restart-Prämie kann über die Hausbanken in Kombination mit den Förderdarlehen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) der L-Bank beantragt werden. Voraussetzung für diesen Förderanreiz ist eine dauerhafte Überlebensperspektive der Unternehmen. Der Tilgungszuschuss im Rahmen der Restart-Prämie beträgt zehn Prozent des Bruttodarlehensbetrags, maximal 50.000 Euro. Die Förderdarlehen können dabei mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L-Bank kombiniert werden.

Weitere Infos und FAQ

Der Tilgungszuschuss soll die Kreditaufnahme erleichtern und dazu beitragen, dass die Betriebe wieder an ihr früheres Umsatzniveau anknüpfen können.
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Stand: 3. März 2022