Recht und Steuern

Formulare für die Erlaubnis nach § 34h GewO

Die IHK Ulm ist für Erlaubniserteilung und Registrierung zuständig, sofern sich Ihre Hauptniederlassung in diesem Kammerbezirk befindet. Die Postadresse der IHK Ulm ist in den Antragsformularen bereits voreingetragen.
 Bitte beachten Sie bei der Antragstellung:
  • Sie müssen für Erlaubnis beziehungsweise Erlaubnisbefreiung und Registrierung zwei Anträge stellen.
  • Die Antragsformulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
  • Reichen Sie die Anträge bitte im Original ein. Die erforderlichen Nachweise entnehmen Sie bitte dem Antragsformular. Sämtliche Nachweise sind in Kopie einzureichen. Für die Beantragung der erforderlichen Unterlagen entstehen bei den zuständigen Stellen gegebenenfalls weitere Kosten.
  • Bitte reichen Sie den Antrag nur vollständig mit allen Antragsformularen und Nachweisen ein. Damit ermöglichen Sie eine schnellere Bearbeitung Ihrer Unterlagen. Die Auskünfte aus dem Bundeszentralregister beziehungsweise Gewerbezentralregister werden direkt an uns übersandt.
  • Eine Erlaubniserteilung beziehungsweise Registrierung kann nur erfolgen, wenn die angegebene Anschrift mit der beim Gewerbeamt und dem Handelsregister gemeldeten Adresse übereinstimmt. Bitte veranlassen Sie gegebenenfalls eine Gewerbeummeldung vor Einreichung Ihres Antrags.
  • Mit dem Eingang des Antrags auf Erlaubnis beziehungsweise Erlaubnisbefreiung bei der IHK Ulm entsteht die Erlaubnisverfahrensgebühr. Die Höhe der anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte unserem Gebührentarif.
Hier finden Sie die für die Erlaubnis und Registrierung erforderlichen Formulare.

Formulare für Honorar-Finanzanlagenberater:

Checklisten:

Die Checklisten geben einen Überblick darüber, welche Unterlagen Sie dem Erlaubnisantrag beifügen müssen.

Muster Versicherungsbestätigung:

Gebührentarif: