steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung

Steuerliche Entlastungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg

Mit Schreiben vom 17. März 2022 und vom 7. Juni 2022 hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen und anderen Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine geäußert. Es enthält neben Spendenerleichterungen u.a. auch Ausführungen zur Unterbringung geflüchteter Personen sowie Arbeitslohnspenden. Die in den vorgenannten Schreiben genannten Maßnahmen wurden bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. 
Der ebenfalls auf der Seite des BMF veröffentlichte FAQ-Katalog gibt einen Überblick über die näheren Einzelheiten.
Stand: Januar 2023