Einheitlicher Ansprechpartner

Vor der Aufnahme einer konkreten Tätigkeit beschäftigen Dienstleistungserbringer viele Fragen, wie beispielsweise: „Was muss ich beachten? Welche Gesetze gelten für mich? Benötige ich eine Erlaubnis oder besondere Zulassung? Und welche Behörden sind zuständig?”. Abhilfe schaffen sollen hier die auf die EG-Dienstleistungsrichtlinie zurückgehenden „Einheitlichen Ansprechpartner”.

Aufgaben der einheitlichen Ansprechpartner

Dienstleistungserbringer können von ihrem zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner Informationen über die Anforderungen und Formalitäten bei Aufnahme und Durchführung der Dienstleistungstätigkeit erhalten.
Hinweis: Das Informationsangebot des einheitlichen Ansprechpartners bietet keine Rechtsberatung und bestimmte Bereiche sind vom Informationsangebot ausgenommen (z.B. das Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht sowie sog. „Jedermann”-Anforderungen wie Bauvorschriften, die Privatpersonen ebenso zu beachten haben wie Unternehmer).
Ferner unterstützt der Einheitliche Ansprechpartner bei der Abwicklung von bestimmten Formalitäten und Verfahren.
Hinweis: Dabei ändert sich nichts an der Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden.

Wer kann den einheitlichen Ansprechpartner in Anspruch nehmen?

Der einheitliche Ansprechpartner in Baden-Württemberg steht zunächst allen Dienstleistungserbringern aus dem Inland sowie aus den EU-Staaten und den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) zur Verfügung. Der Begriff Dienstleistungen ist in diesem Fall sehr weit zu verstehen: So profitieren beispielsweise auch Handwerker, Händler und die meisten Freiberufler von diesem Angebot.

IHK Ulm als Ihr einheitlicher Ansprechpartner

Die IHK Ulm können Sie unter folgenden Voraussetzungen als einheitlichen Ansprechpartner in Anspruch nehmen:
  • Sie sind als Dienstleister tätig und üben keine ausgenommene Tätigkeit aus,
  • Sie üben Ihre Geschäftstätigkeit im Kammerbezirk der IHK Ulm aus bzw. möchten diese zukünftig ausüben. Der Kammerbezirk umfasst den Stadtkreis Ulm, den Alb-Donau Kreis sowie den Kreis Biberach.
  • und für Sie ist keine der anderen Kammern zuständig (Handwerkskammern, Rechtsanwaltskammern, Steuerberaterkammern, Architektenkammer, Ingenieurkammer und Landestierärztekammer)
Sind wir als IHK Ulm nicht für Sie als einheitlicher Ansprechpartner zuständig, können Sie diesem Überblick die weiteren einheitlichen Ansprechpartner in Baden-Württemberg entnehmen.

Ausgenommene Dienstleistungen

Bestimmte Dienstleistungen sind nach Art. 2 Abs. 2 EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DL) von der Unterstützung durch den einheitlichen Ansprechpartner ausgenommen. Dies sind insbesondere:
  • nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen im allgemeinen Interesse, die ohne Gegenleistung erbracht werden (z.B. Dienstleistungen im Bereich der Grundschulausbildung ohne Entgelt)
  • Finanz-, Bank- und Kreditdienstleistungen (auch Wertpapier- und Investmentfonddienstleistungen, Versicherungs- und Altersversorgungsdienstleistungen)
  • Dienstleistungen und Netze der elektronischen Kommunikation sowie zugehörige Einrichtungen und Dienste (mit Ausnahmen)
  • Verkehrsdienstleistungen (z.B. Straßen- und Schienenverkehr einschließlich des Personennahverkehrs, Taxis und Krankenwagen, Luft- und Seeverkehr sowie Binnenschifffahrt einschließlich Hafendienstleistungen)
  • Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen / Arbeitnehmerüberlassung
  • Gesundheitsdienstleistungen (z.B. Ärzte, Apotheker)
  • audiovisuelle Dienste (z.B. Vorführung von Filmen in Kinos) und Rundfunkdienstleistungen
  • Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen (z.B. Lotterien, Rubellose, Glücksspielen in Kasinos und Wetten)
  • Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind
  • soziale Dienstleistungen (soweit diese vom Staat selbst oder durch vom Staat Beauftragte oder als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen erbracht werden)
  • private Sicherheitsdienste (z.B. Personenschutz, Verwahrung, Transport und Verteilung von Geld oder Wertgegenständen, Überwachung von Immobilien und Räumlichkeiten, Wach- und Schließdienste)
  • Notare und Gerichtsvollzieher

Ausgenommene Rechtsgebiete

Zudem sind einzelne Rechtsgebiete durch die EG-DLR von der Unterstützungsleistung des einheitlichen Ansprechpartners ausgenommen. Diese sind:
  • Steuerrecht
  • Arbeitsrecht (einschließlich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit)
  • Sozialrecht (einschließlich Sozialversicherung und Beitragsabführung)
  • Strafrecht
  • Internationales Privatrecht (ROM-I-Verordnung und ROM-II-Verordnung)

Wenn der einheitliche Ansprechpartner nicht für Ihr Anliegen zuständig ist

Auf der Internetseite der IHK Ulm informieren wir Sie über unser Beratungsangebot für unsere derzeitigen und zukünftigen Mitgliedsunternehmen und die jeweiligen Ansprechpartner. Alternativ suchen Sie einfach Ihr Anliegen in unserer Übersicht IHK-Service von A-Z und wenden Sie sich an den dort genannten Ansprechpartner oder erfragen sie Ihren Ansprechpartner bei unserer Zentrale unter 0731 173-0.
Dieses Merkblatt soll - als Service Ihrer Kammer - nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mir größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.