DIHK-Merkblatt zur Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie

Am 3. Juli 2021 traten die Einwegkunststoffverbotsverordnung sowie die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung in Kraft.
Diese dienen der Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie. Ziel ist die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Dazu wurden ab Sommer 2021 bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten, andere sind entsprechend als solche zu kennzeichnen. Das Merkblatt finden Sie hier.