Aktuelles zu Zoll

CBAM: Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus

CBAM: Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus
Unternehmen mit weniger als 50 Tonnen Importmenge fallen ab 2026 nicht mehr unter CBAM. Die Befragung zur Ausweitung auf neue Produkte läuft bis 26. August. Die Registrierung für 2026 weiterhin betroffene Unternehmen ist seit 31. März möglich.  .

Nachweise für Ausfuhrlieferungen erweitert

Ab sofort sind für die Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen künftig auch andere Nachweise möglich – ohne klassischen Ausfuhrvermerk.
Dazu zählen z. B.:
  • Bescheinigungen staatlicher Stellen (z. B. Auswärtiges Amt, Bundeswehr)
  • Verzollungsnachweise aus Drittstaaten
  • Nachweise bei militärischen Lieferungen (ggf. mit Übersetzungen, wenn nicht auf Englisch) 
  • Transportbelege der Bundeswehr oder Stationierungstruppen
  • Bestätigte Zolldokumente
Das BMF hat im Schreiben vom 1. Juli 2025 („UStAE“) ausdrücklich klargestellt, dass bei Ausfuhrlieferungen, bei denen ein formeller Ausfuhrnachweis (z. B. Ausgangsvermerk im ATLAS-Verfahren) nicht möglich ist, alternative geeignete Belege oder Ersatzbescheinigungen zur steuerlichen Befreiung anerkannt werden.

Zwischen Zollkonflikt und Einigung - US-Zollfrist bis 01.08. verlängert

US-Präsident Donald Trump will ab 1. August Zölle in Höhe von 30 Prozent auf alle Waren aus der EU und Mexiko erheben. Bisher verzichtete die EU auf Gegenmaßnahmen und hofft noch auf eine gemeinsame Einigung bis zum 1. August.
Die US-Regierung hat die eigentlich zum 9. Juli auslaufende Zollpause kurzfristig bis zum 1. August 2025 verlängert. In dieser Zeit läuft eine intensive Phase von Verhandlungen zwischen den USA und ihren wichtigsten Handelspartnern, insbesondere der EU. Sollten bis zum Stichtag keine Einigungen erzielt werden, treten ab 1. August deutlich höhere Zollsätze auf zahlreiche Einfuhren in Kraft.
In ihrer Rede vor dem Europäischen Parlament hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die angespannte wirtschaftliche Lage zwischen der EU und den USA deutlich gemacht. Seit Februar belasten von Washington verhängte Zölle auf rund 70 % des Handelsvolumens zwischen beiden Partnern den transatlantischen Warenverkehr. Von der Leyen sprach von einem „beispiellosen Ausmaß“, das direkt Unternehmen und Verbraucher in Europa belastet. Trotz dieser drastischen Maßnahmen machte sie deutlich:
Die EU hält an ihren Prinzipien fest und wird ihre wirtschaftlichen Interessen verteidigen. Gleichzeitig setzt Brüssel weiter auf eine Verhandlungslösung, um einen verlässlichen Rahmen für die Handelsbeziehungen zu schaffen, und langfristig den wirtschaftlichen Austausch mit den USA auszubauen.
Warum das so wichtig ist: „Zölle sind schlecht fürs Geschäft“, betonte die Kommissionspräsidentin. Sie gefährden: Arbeitsplätze, Investitionen und schwächen die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen.
Für sie ist klar: „Die derzeitige Herausforderung ist auch eine Chance, Europas Position in einer multipolaren Weltwirtschaft selbstbewusst zu behaupten und faire, verlässliche Handelsbedingungen mit unserem wichtigsten Wirtschaftspartner neu auszuhandeln.“

Israel: Präferenzbegünstigte Wareneinfuhr in die EU

Waren, die in den seit 1967 unter israelicher Verwaltung stehenden israelischen Siedlungen produziert werden, fallen nicht unter das Assoziierungsabkommen (Präferenzabkommen) zwischen der EU und Israel. Die Europäische Kommission hat auf ihren Internetseiten die Liste der nicht-präferenzrechtlich begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie auf der thematischen Webseite der Europäischen Kommission. Das Merkblatt "Präferenznachweise aus Israel", in dem auch auf die entsprechenden Seiten der Europäischen Kommission verlinkt sind, wurde aktualisiert.

EU setzt weiter auf Handelsabkommen: Indien als neuer Handelspartner

Gerade jetzt, in einer „risikoreichen, aber auch chancenreichen Zeit“ sind laut Europa-Chefin Ursula von der Leyen Handelsabkommen die ganz große Chance, um Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Unternehmen Zugang zu wichtigen Wachstumsmärkten zu verschaffen. Wörtlich sagte sie: „Die Welt sucht nach Partnern, auf die sie sich verlassen kann – und Europa ist dieser Partner.“ Ziel ist es, das Freihandelsabkommen mit Indien bis Ende 2025 abzuschließen. Von der Leyen betonte, dass dies enorme wirtschaftliche Chancen eröffnen und einen „großen Markt schaffen“ werde.

Einfuhr ozonabbauender Stoffe

Im Rahmen der Einfuhrkontrolle ozonabbauender Stoffe weist der Zoll mit ATLAS-Info 0813/25auf die notwendigen Codierung hin. Mit Anmeldung der Codierung L100 wird erklärt , dass die Ware unter die ODS-Verordnung fällt und eine Einfuhrlizenz vorliegt. Weitere Infos finden sich in der ATLAs Info.

Kenia: Ursprungszeugnisse erforderlich

Die kenianische Steuerbehörde (Kenya Revenue Authority, KRA) hat mitgeteilt, dass für alle nach Kenia eingeführten Sendungen ein von einer zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes ausgestelltes Ursprungszeugnis (Certificate of Origin, COO) erforderlich ist. Dies stellt eine Änderung gegenüber der früheren Praxis dar, bei der Ursprungszeugnisse nur für Waren im Rahmen von Präferenzabkommen erforderlich waren, um den Ursprung zu bestimmen und Zollvergünstigungen zu gewähren. Die Regelung gilt seit dem 1. Juli, Um die Abfertigung von Waren gemäß dieser neuen Vorschrift zu erleichtern, räumt die KRA jedoch ein Zeitfenster bis zum 30. September 2025 ein, um den Importeuren Zeit zu geben, die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen.

Neue EU-Plattform zur Beschaffung von Energie und Rohstoffen

Die Europäische Kommission hat eine neue digitale Plattform für Energie und Rohstoffe gestartet. Ziel der Plattform ist es, europäische Unternehmen bei der Beschaffung von strategisch wichtigen Rohstoffen sowie Energieträgern zu unterstützen. Die Bündelung der Nachfrage stärkt die Marktmacht der Unternehmen und verbessert Europas Position auf den globalen Beschaffungsmärkten. Interessierte Marktteilnehmer, d.h. Abnehmer und Anbieter, können sich ab sofort auf der Plattform registrieren und ihre Interessenbekundung einreichen. Zunächst wurde der sogenannte “Wasserstoff-Mechanismus” freigeschaltet. Dieser umfasst auch die Produktgruppen Ammoniak und Methanol. Eine erste Runde zum Abgleich von Angebot und Nachfrage ist für September geplant. Ein Benutzerleitfaden gibt nützliche Hinweise zur Plattform.

EU-Gesetzgebung zum Zahlungsverzug soll verschärft werden

Die Europäische Kommission will die EU-Richtlinie über Zahlungsverzug überarbeiten und möchte hierzu die Meinungen und Erfahrungen insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen einholen. Jedes Jahr werden in der EU zwischen 18 und 40 Milliarden Rechnungen ausgetauscht. Mindestens 50 % dieser Rechnungen werden mit Verspätung gegenüber den vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Fristen bezahlt. Daher schlägt die EU-Kommission nun eine strengere Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen für B2B-Geschäfte vor. Zudem sollen Unklarheiten beseitigt und rechtliche Lücken geschlossen werden. Unternehmen können auf der EU-Internetseite an der Umfrage teilnehmen.

Online-Veranstaltungsreihe: Außenwirtschaftsforum, 22. - bis 24.09.2025 - Save-the-Date

Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg bietet vom 22. bis 24. September 2025 eine digitale Veranstaltungsreihe im Rahmen des 9. Außenwirtschaftsforums an. Im Fokus stehen aktuelle Entwicklungen im Außenwirtschafts- und Zollrecht. Weitere Informationen sowie Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.

EU-Ukraine Handelsabkommen überarbeitet

Die EU-Kommission hat am 01.07.2025 die Verhandlungen mit der Ukraine über die Überarbeitung des bilateralen Handelsabkommens abgeschlossen. Das Abkommen soll zur schrittweisen Integration der Ukraine in den EU-Binnenmarkt beitragen. Die EU macht neuen Marktzugang für die Ukraine von deren Übernahme von EU-Produktionsstandards bis 2028 abhängig. Für sensitive Produkte wie Eier, Zucker, Geflügel, Getreide, Mais und Honig bleibt die EU-Marktöffnung beschränkt. Die EU-Mitgliedsstaaten sowie das Europaparlament müssen dem Abkommen zustimmen, bevor es in Kraft treten kann. Weitere Informationen finden Sie hier

EU schränkt chinesische Unternehmen von öffentlichen Aufträgen für Medizinprodukte aus

Die EU-Kommission hat am 20.06.2025 beschlossen, chinesische Unternehmen von öffentlichen Aufträgen für Medizinprodukte im Wert von mehr als 5 Mio. EUR in der EU auszuschließen. Mit dieser Maßnahme, die den Schlussfolgerungen der ersten Untersuchung im Rahmen des Instruments betreffend das internationale Beschaffungswesen (International Procurement Instrument – IPI) folgt, wird der Anteil chinesischer Inputs bei erfolgreichen Geboten auf maximal 50 % beschränkt. Für Fälle, in denen keine alternativen Anbieter zur Verfügung stehen, sind Ausnahmen vorgesehen. Mit dem Ausschluss chinesischer Unternehmen reagiert die EU auf Chinas langjährigen Ausschluss in der EU hergestellter Medizinprodukte von Aufträgen der chinesischen Regierung. Einem Bericht der Kommission (2025) zufolge waren 87 % der öffentlichen Aufträge für Medizinprodukte in China von diskriminierenden oder ausgrenzenden Maßnahmen und Praktiken gegenüber in der EU hergestellten Medizinprodukten und EU-Lieferanten betroffen.
Stand: 18.07.2025